Kreis Heinsberg. Der Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann teilt mit, dass nach der Gruppe der über 80-Jährigen nun die Personen zwischen 70 und 80 Jahren gestaffelt die Möglichkeit bekommen werden, einen Impftermin für eine Corona-Impfung wahrzunehmen. Begonnen wird mit den Personen des Jahrgangs 1941. Diese Personen können ab Dienstag, 6. April, einen Impftermin vereinbaren. Hierzu werden keine schriftlichen Einladungen versendet. Der Nachweis über das entsprechende Alter über den Personalausweis genügt zur Impfberechtigung. Das Anschreiben des Gesundheitsministers an die Bürgerinnen und Bürger ist auf der Homepage des Kreises Heinsberg unter www.kreis-heinsberg.de hinterlegt.
Die Impfberechtigten können einen gemeinsamen Termin mit ihrem Lebenspartner/ihrer Lebenspartnerin vereinbaren. Zuständig für die Terminvereinbarung ist die Kassenärztliche Vereinigung. Eine Anmeldung ist möglich auf der Internetseite www.116117.de oder über die Telefonnummer (0800) 116 117 01. Die Verwaltung weist darauf hin, dass weder das Impfzentrum des Kreises, noch das Gesundheitsamt oder das Bürgertelefon des Kreises Heinsberg Einfluss auf die Terminvergabe haben. Sobald sich die Personen weiterer Jahrgänge für einen Impftermin anmelden können, gibt die Verwaltung das bekannt.
Öffnungszeiten
Aufgrund der Osterfeiertage bleibt die Verwaltung sowie auch das Bürger-Service-Center von Freitag, 2. April, bis Montag, 5. April, geschlossen.
Das Bürgertelefon des Kreises Heinsberg ist an den Feiertagen nicht erreichbar. Für dringende Angelegenheiten stehen die Mitarbeiter allerdings am Samstag, 3. April, zu den üblichen Sprechzeiten zur Verfügung. Von 9 bis 12.30 Uhr sind die Telefone besetzt.
Die Abstrichstelle in der Festhalle Oberbruch ist von Karfreitag, den 2. April, bis einschließlich Ostersonntag, den 4. April, geschlossen. Am Ostermontag, dem 5. April, ist die Abstrichstelle von 8.30 Uhr bis 13 Uhr geöffnet.
Das Impfzentrum des Kreises Heinsberg bleibt an allen Tagen von 8 bis 20 Uhr geöffnet.