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Hausärzte sollen nach Ostern auch impfen – Personen mit Pflegebedürftigkeit Grad 4 und 5 zuerst

Redaktion Veröffentlicht:26. März 2021 | Aktualisiert:26. März 2021 1 Minute gelesen

Kreis Heinsberg. Allen Personen, die aufgrund von Bettlägerigkeit und Pflegebedürftigkeit Grad 4 oder 5 das Impfzentrum nicht aufsuchen können, soll nach Ostern ein Impfangebot durch die behandelnden Hausärztinnen und Hausärzte in der eigenen Häuslichkeit ermöglicht werden. Gleichzeitig dürfen bis zu zwei Kontaktpersonen während der Impfung vor Ort mitgeimpft werden. Personen, bei denen der Pflegegrad 4 oder 5 festgestellt wurde und die nicht in der Lage sind, das Impfzentrum aufzusuchen, werden gebeten, sich sobald wie möglich in ihrer Hausarztpraxis zu melden und dort ggf. auch ihre impfberechtigten Kontaktpersonen anzugeben.

Die Terminabstimmung für die Impfung erfolgt zwischen dem Impfzentrum und der Hausarztpraxis.

Am 23. März wurden alle Personen, die einen Antrag auf priorisierte Impfung über das Portal gestellt hatten,  darüber informiert, dass für Personen mit bestimmten Vorerkrankungen eine begrenzte Anzahl von Impfterminen zur Verfügung gestellt werden konnte. Diese Termine waren innerhalb kurzer Zeit komplett ausgebucht. Wann weiterer Impfstoff für diese Personengruppe zur Verfügung steht, kann derzeit nicht gesagt werden. Die Kreisverwaltung bittet daher, von Rückfragen bei Bürgertelefon und Gesundheitsamt abzusehen. Wenn wieder Impftermine für die jeweiligen Gruppen freigegeben werden können, wird dies entsprechend bekanntgegeben.

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