Kreis Heinsberg. Bekanntlich soll allen asymptomatischen Bürgern im Rahmen der verfügbaren Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche eine Testung mittels PoC-Antigen-Test zur Verfügung stehen. Die entsprechende Anpassung der Coronavirus-Testverordnung des Bundes ist heute veröffentlicht worden. Der Aufbau der Teststrukturen soll entsprechend des Ministerpräsidentenkonferenz-Beschlusses bis Anfang April schrittweise erfolgen.
Das Land NRW hat bis einschließlich 15. März alle Anbieter, die bisher schon Tests angeboten haben, vorübergehend im Rahmen einer Allgemeinverfügung beauftragt, diese weiterhin durchzuführen. Um daran anzuknüpfen, wird der Kreis Heinsberg am Mittwoch, 10. März, ein Online-Formular auf der Homepage www.kreis-heinsberg.de unter dem Stichwort „Bürgertestung“ veröffentlichen, über das sich weitere interessierte Anbieter bewerben können. Informationen zu Vergütung und Anforderungen an die Teststellen werden ebenfalls hinterlegt. Bürger, die sich für eine Testung interessieren, finden dort ab Montag, 15. März, eine Übersicht über Teststellen im Kreis Heinsberg.