Geilenkirchen. Der Leiter des Geilenkirchener Wahlamtes, Joachim Grünewald, möchte noch einmal in enger Abstimmung mit dem Behindertenbeauftragten der Stadt Geilenkirchen, Heinz Pütz, über die Möglichkeiten des barrierefreien Zugangs zu den anstehenden Kommunalwahlen am 13. September und einer eventuellen Stzichwahl am 27. September in Geilenkirchen informieren.
Bis auf drei Wahllokale sind im gesamten Geilenkirchener Stadtgebiet die Wahllokale barrierefrei zugänglich. Leider war es aufgrund der baulichen Substanz nicht möglich, komplett barrierefrei zugängliche Lokalitäten zu finden. Insbesondere für sehbehinderte oder blinde Wählerinnen und Wähler besteht die Möglichkeit, sich an die auf der Wahlbenachrichtigung genannte Stelle zu wenden, um eine Stimmzettelschablone zu erhalten. Alle Stimmzettel sind barrierefrei gestaltet.
Selbstverständlich können von der Wählerin oder dem Wähler auch Personen benannt werden, die bei der Stimmabgabe behilflich sein können. Dies können z.B. Angehörige oder auch Mitglieder des Wahlvorstandes sein. Für Fragen zur Stimmabgabe für Wählerinnen und Wähler mit Behinderung können Sie sich jederzeit an das Wahlamt unter der Rufnummer 02451/629-199 wenden.
Darüber hinaus wird auf ein Angebot der Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben in NRW zu den Kommunalwahlen in NRW verwiesen. Dort sind auf der barrierefreien Homepage der Einrichtung unter www.ksl-nrw.de/dgs/themen/5/politische-partizipation Videos in Deutscher Gebärdensprache (DGS) und in einfacher Sprache verfügbar, die über die Kommunalwahlen 2020 informieren. Sollten Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich ebenfalls an das Wahlamt der Stadt Geilenkirchen (02451/629-199) wenden.