Weitere Einschränkungen in NRW – Verzehr von Speisen in Restaurants, Biergärten, Bäckereien u.ä. verboten

Jetzt müssen auch Eisdielen, Biergärten u.ä. Geschäfte ganz geschlossen bleiben.

Kreis Heinsberg. Die Städteregion sowie die Landräte und Bürgermeister im Regierungsbezirk haben sich heute darauf verständigt, dass der geltende Erlass vom 17. März erweitert wird. Darin wurde der Verzehr von Speisen und Getränken in bestimmten Bereichen bis 15 Uhr erlaubt war. Nach dem neuen Erlass (vom 19. März) wird dies vollständig untersagt. Demnach darf der Verzehr von Speisen und Getränken in Biergärten, Restaurants, Bäckereien, Eisdielen und ähnlichen nicht mehr erfolgen. Somit sind auch diese von den weitreichenden Schließungen betroffen. Ausgenommen davon ist der „Außer-Haus-Verkauf“ von Speisen und Getränken. Der Erlass soll noch am gleichen Tag umgesetzt werden.