Geilenkirchen. Die neue Kindertagesstätte in Bauchem wird voraussichtlich zum geplanten Termin fertig. Wie Beigeordneter Herbert Brunen in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses berichtete, sind die Vereinbarungen mit dem Investor – einer neu gegründeten Firma – getroffen, der Bauantrag liegt vor und ist bereits in der Endphase der Bearbeitung, sodass in etwa zwei bis drei Wochen an der Einmündung der Lütticher Straße in den Berliner Ring mit dem ersten Spatenstich gerechnet werden kann. Mit dem Kindegartenjahr 2018/19 könne dann der Betrieb aufgenommen werden.
Die Aussicht auf zwei neue Kindertagesstätten, auch im Stadtteil Hünshoven wird eine entstehen, spielte eine Rolle in der Diskussion, die ein von Katja Wegner-Hens begründeter Antrag des Jugendamtselternbeirats auslöste. In der Begründung hieß es, dass bei insgesamt 850 Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten 20 Plätze im U 2-Bereich (jeweils zehn in Bauchem und in Teveren) zu wenig seien. Der Antrag forderte die Umsetzung eines „adäquaten Ausbaus“ der U 2-Betreuung zum Kindergartenjahr 2018/19, und für die Grünen meinte Jürgen Benden, dass auch die neuen Tagesstätten zur Verbesserung der Kleinkinderbetreuung genutzt werden sollten. „Wir können die suchenden Eltern nicht im Regen stehen lassen“, sagte Benden und warnte vor einem erneuten Aufschub. Während Thomas Klein (SPD) den Begriff „adäquat“ für zu unklar hielt und den Antrag auf die nächste Sitzung verschieben wollte, warnte Michael Kappes (CDU) davor, dass mit einer erweiterten U 2-Betreuung Plätze für die größeren Kinder, also auch Vorschulplätze verloren gehen könnten.
Nach intensiver Diskussion wurde der Antrag des Elternbeirats abgelehnt, was den Ausbau der Kleinkinderbetreuung jedoch nicht stoppen wird. Hermann Josef Lehnen vom Jugendamt hatte schon darauf hingewiesen, dass man sich nach Abschluss des Anmeldeverfahrens ohnehin mit dem Thema befassen müsse. Und Beigeordneter Herbert Brunen bekräftigte das. „Das ist schließlich unser Job“, sagte Brunen, „auch die U 2-Betreuung ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe“.
Über Veränderungen des Unterhaltungsvorschussgesetzes mit einer spürbaren Verbesserung für Alleinerziehende informierte den Ausschuss der Leiter des Geilenkirchener Jugendamtes, Wilfried Schulz. Bisher wurden mit dem Gesetz Kinder von Alleinerziehenden, deren Partner nicht oder zu wenig für den Unterhalt zahlen, über einen Zeitraum von 72 Monaten bis zum zwölften Lebensjahr unterstützt und ältere Kinder bis zum 17. Lebensjahr in besonderen Fällen. Die zeitliche Begrenzung entfällt nun, womit die Zahl der berechtigten Kinder um 80 Prozent anwächst. Für Geilenkirchen, so Schulz, ergibt sich damit eine Summe von etwa 900.000 Euro, von der das Land 70 Prozent trägt, so dass 270.000 Euro von der Stadt zu zahlen sind. Damit entstehe zwar keine finanzielle Mehrbelastung, allerdings gehe der größere Personalaufwand zu Lasten der Stadt. (mh)