Flüchtlingskinder in städtischen Tageseinrichtungen

Geilenkirchen. Drei Anfragen, welche die Fraktion der Grünen im Sozialausschuss gestellt hatten, wurden am Dienstagabend in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses beantwortet. Dabei ging es zunächst um die Verteilung der in Geilenkirchen wohnenden Flüchtlingskinder auf die Kindertagesstätten. Hermann-Josef Lehnen vom Jugend- und Sozialamt teilte dazu mit, dass es zurzeit 26 Flüchtlingskinder mit einem Anspruch auf Kita-Plätze in Geilenkirchen gebe. Für 13 davon haben die Familien Plätze beantragt, acht sind untergebracht und fünf stehen auf einer Warteliste. Lehnen lobte in diesem Zusammenhang den gut funktionierenden Einsatz ehrenamtlicher Helfer bei der Verteilung auf die Tagesstätten.

Die zweite Anfrage der Grünen betraf die Versorgungssituation für Kinder mit Behinderungen in der Tagesbetreuung. Dazu wies Lehnen auf das langwierige Procedere zur Feststellung des Förderbedarfs hin, das zum Teil auch durch das Zögern der Eltern bedingt sei. Derzeit werden nach seinen Ausführungen drei Kinder inklusiv in den städtischen Einrichtungen betreut, die Tendenz ist steigend. Die Stadt habe für diese Aufgabe eine Fachkraft eingestellt, bei Bedarf könne man auf Honorarkräfte zurückgreifen. Die dritte Grünen-Anfrage betraf den Personalstand in den städtischen Kindertageseinrichtungen. Die Verwaltung teilte dazu mit, dass die durch das Kinderbildungsgesetz NRW vorgegebene Personalausstattung jederzeit in den Einrichtungen vorgehalten werde. Die zusätzlich bewilligten Landesmittel für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren und die Sprachförderung würden zur Erhöhung des Personalstandes eingesetzt. (mh)