Geilenkirchen. Auf Anregung des Jungendamtselternbeirats der Stadt Geilenkirchen bittet dessen Vorsitzende, Katja Wegner-Hens, Bügermeister Georg Schmitz um eine Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses. Anlass dafür ist ein brandaktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Münster. Eltern aus der Stadt Kempen hatten dagegen geklagt, dass die Beitragsfreiheit für jüngere Geschwisterkinder im Kindergarten erlischt, wenn das älteste Kind in das beitragsfreie Vorschulkinderjahr kam. Diese Regelung hat der 12. Senat des Oberverwaltungsgerichts für unwirksam und nichtig erklärt, weil sie nicht mit dem NRW Kinderbildungsgesetz (Kibiz) vereinbar ist.
„ Aufgrund dieses Urteils beantragt der Jugendamtselternrat der Stadt Geilenkirchen die Änderung der der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in unserer Stadt“, erläutert Katja Wegner- Hens „damit auch bei uns die Eltern nicht mehr für Geschwisterkinder beitragspflichtig werden, wenn das Erstgeborene Vorschulkind und damit für die Eltern beitragsfrei wird.“. Weil aktueller Handlungsbedarf besteht und der Jugendhilfeausschuss planmäßig erst wieder am 25. Oktober in Geilenkirchen tagt, sei eine Sondersitzung notwendig, damit dieses Urteil zugunsten von Familien mit Kindergartenkindern auch in Geilenkirchen zügig umgesetzt werden könne, so die Argumentation der Vorsitzenden des Geilenkirchener Jungendamtselternrates.