Anpassung der Kita-Beiträge: Knappe Ratsmehrheit für Streckung auf drei Jahre

Geilenkirchen. Die Anpassung der Beiträge für Kinder in Kindertagesstätten oder Tagespflege fällt für die betroffenen Eltern geringer aus als von der Verwaltung geplant. Mit einer knappen Entscheidung beschloss der Stadtrat am Mittwochabend, die Beitragserhöhung um 10,8 Prozent auf drei Jahre zu strecken. Einschließlich der zusätzlich anstehenden jährlichen Beitragserhöhung von 1,5 Prozent ab 2016 wird sich die Beitragsbelastung für die Eltern um jährlich 4,51 Prozent erhöhen. Zugleich wird die Mindesteinkommensgrenze, von der an Eltern beitragspflichtig sind, von jährlich 15.000 auf 18.000 Euro erhöht. Während der Verwaltungsvorschlag, die sofortige Erhöhung um 10,8 Prozent, im Jugendhilfeausschuss eine Mehrheit gefunden hatte, gab es im Rat eine breite Front dagegen.

Für die SPD und die Bürgerliste stellte Stefan Mesaros (SPD) den gemeinsamen Antrag, die Erhöhung auf drei Jahre zu strecken, um junge Familien so wenig wie möglich zu belasten. Grünen-Sprecher Jürgen Benden befürchtete mit dem Verwaltungsvorschlag „schon wieder eine soziale Fehlentscheidung“. „Damit würden die Schwächeren wieder benachteiligt“, sagte er. Benden schlug außerdem vor, den Elternfreibetrag statt auf 18.000 auf 20.000 Euro Jahreseinkommen zu erhöhen. Nils Kasper (FDP) sprach sich für den Antrag aus, den Helmut Gerads für die Bürgerliste begründete. „10,8 Prozent sind die absolute Härte“, sagt Gerads und „die Streckung auf drei Jahre schlägt schließlich kein Loch in den Haushalt“. Ebenfalls für die Bürgerliste warnte Karola Brandt vor der möglichen Folge einer direkten Beitragserhöhung – nämlich der, dass manche Eltern ihre Kinder nicht anmelden würden: „Die Kinder haben dann den Schaden!“

Für die CDU begründete Wilhelm Josef Wolff, warum sie bei der sofortigen Erhöhung von 10,8 Prozent bleibe. Dem hätten im Jugendhilfeausschuss auch die Kindergartenträger wie die Awo zugestimmt und „gute Qualität will bezahlt werden“, so Wolff. In Euro und Cent ausgedrückt sei die Erhöhung ohnehin gering, ergänzte sein Fraktionskollege Michael Kappes. Die Zusatzkosten hätten bei dem Verwaltungsvorschlag bei 2,30 Euro pro Familie und Monat gelegen, so erläuterte Beigeordneter Herbert Brunen die monetäre Seite.  Bei Zusatzeinnahmen von insgesamt 60.000 Euro würden sich bei einer Streckung auf drei Jahre im ersten Jahr 40.000 und im zweiten Jahr nochmals 20.000 Euro Verlust für die Stadt ergeben.

Um das Verfahren abzukürzen, verzichteten die Grünen auf einen eigenen Antrag und schlossen sich dem Antrag – Strecken auf drei Jahre – an. Nach kurzem Gerangel darum, welches der weitergehende Antrag sei (Verwaltungsvorlage oder SPD/Bürgerliste-Vorschlag), wurde zunächst in geheimer Abstimmung über den Verwaltungsvorschlag entschieden, wobei dieser bei 18 Ja- und 19 Neinstimmen abgelehnt wurde. Der Antrag, die Anpassung auf drei Jahre zu strecken, fand  dann bei nur zwei Neinstimmen und zwei Enthaltungen die deutliche Mehrheit des Rates.

In der Ratssitzung teilte Bürgermeister Thomas Fiedler mit, dass es für die Viertklässler der Geilenkirchener Schulen zusätzlichen Schwimmunterricht geben wird, bei dem die Lernmöglichkeiten von der Wassergewöhnung bis zur „Seepferdchen“-Prüfung reichen. Acht Tage lang in der letzten August- und der ersten Septemberwoche können die Schüler an dem Schwimmunterricht teilnehmen, für den die Gemeinde Gangelt ihr Freibad kostenlos zur Verfügung stellt. Der Stadt entstehen Kosten in Höhe von rund 6.000 Euro für Anfahrten und ähnliches. Der zusätzliche Schwimmunterricht ist eine Aktion des Kreissportbundes unter dem Motto „Mathe schützt nicht vor Ertrinken“.

Der Rat beschloss außerdem einstimmig, die Probephase für die Verkehrsführung vom Parkplatz an der Kreissparkasse in Geilenkirchen zu beenden. Die 2011 eingerichtete Probephase bezog sich auf die Möglichkeit, vom Parkplatz aus in beide Fahrtrichtungen – nach rechts in die Einbahnstraße Richtung Kreisverkehr und nach links in Richtung Alte Poststraße – abzubiegen. Der Stadtrat folgte einstimmig dem entsprechenden Vorschlag der Verwaltung, nach deren Beobachtungen sich die Regelung, die nun beibehalten werden soll, bewährt hat. (mh)