Versuchte Kindesentführung? – Van im Schulbereich an der Comeniusstraße gesehen – Zeugen gesucht

Übach-Palenberg (ots) – Am Montag (27. Januar) verließ gegen 14.30 Uhr ein 10-jähriger Junge das Schulzentrum an der Comeniusstraße, als neben ihm ein dunkles Auto mit Schiebetür hielt. Nach Angaben des Kindes, wurde die Schiebetür geöffnet. Der Junge erschrak und war der Meinung, dass ein hinten sitzender Mann nach ihm greifen wollte. Daraufhin lief der Junge weg. Mit seinen Eltern meldete er anschließend den Vorfall bei der Polizei. Die Beamten nahmen ihre Ermittlungen auf, konnten aber bisher kein strafrechtlich relevantes Verhalten belegen. In seiner Anhörung gab das Kind an, dass ihm der Wagen bereits am selben Tag um 13.30 Uhr am Schulbereich aufgefallen sei. Ob die Beobachtungen des Jungen nun eine Vorbereitungshandlung zu einer Straftat waren oder es für diesen Vorfall eine plausible Erklärung gibt, ist noch völlig unklar. Um den Sachverhalt eindeutig aufklären zu können, sucht die Polizei dringend nach den Insassen des dunklen Van sowie Zeugen, die entsprechende Beobachtungen gemacht haben oder weitere Angaben zum gesehenen Fahrzeug und dessen Insassen machen können. Diese werden gebeten, sich beim Kriminalkommissariat 1 der Polizei in Heinsberg, Telefon 02452 9200, zu melden.

Verständlicherweise hat dieser Vorfall für Beunruhigungen unter den Schülerinnen und Schülern sowie ihren Eltern und dem Lehrpersonal geführt. Aus diesem Grund gibt die Kreispolizeibehörde folgende Präventionstipps zur Vorbeugung von Gewaltdelikten gegen Kinder: Auch wenn es nur ganz selten derartige Vorfälle gibt, ist die Sorge von Eltern und sonstigen Erziehungs- und Lehrpersonen vor Entführungen von Kindern im öffentlichen Raum immer wieder ein Thema. Nachvollziehbare Ängste der Erwachsenen vor Misshandlung und Sexuellem Missbrauch ihrer Kinder werden auch von der Polizei ernst genommen. Grundsätzlich sollte auf derartige Veröffentlichungen jedoch nicht mit Hysterie und Panik reagiert werden. Dies macht handlungsunsicher und verängstigt zusätzlich die Kinder. Darüber hinaus führt es zu einer Vielzahl von unbegründeten Verdachts-Anzeigen bei der Polizei mit dem Risiko, dass dem einzelnen „echten Fall“ nicht die herausragende Aufmerksamkeit gewidmet werden kann.

Eltern und sonstige Erziehungspersonen sollten folgende Empfehlungen beachten: – Ängstigen Sie Ihr Kind nicht. Sagen Sie ihm jedoch immer wieder, dass es weder mit Fremden mitgehen noch in deren Auto einsteigen darf. Verdeutlichen Sie Ihrem Kind, dass es nur dann mit anderen Menschen mitgehen darf, wenn Sie es ausdrücklich genehmigt haben. Vereinbaren Sie mit Ihrem Kind, dass es Ihnen darüber berichtet, wenn es zum Mitgehen oder Mitfahren aufgefordert wurde. – Erklären Sie Ihrem Kind, dass es versuchen soll, ganz schnell zu anderen Leuten zu laufen, wenn jemand es mit Gewalt mitnehmen will. – Sagen Sie Ihrem Kind, dass es sich sofort und energisch wehren und laut schreien soll, wenn jemand das Kind festhält und mitnehmen will.

Machen Sie dem Kind deutlich, dass nicht jedes bremsende Fahrzeug eine persönliche Gefahr darstellt und nicht jeder Autofahrer, der nach dem Weg fragt, ein Entführer ist. Allerdings sollten Sie das Selbstbewusstsein fördern, indem Sie einüben, höflich aber bestimmt auf Fragen zu antworten: „Fragen Sie einen Erwachsenen, ich weiß das nicht!“ Gleichzeitig sollte das Kind seinen gewohnten Weg zügig fortsetzen. – Kinder sollten auf Ansprache nicht an ein Fahrzeug herantreten oder sich hineinbeugen. Sie sollten auf der anderen Straßenseite oder auf der der Fahrbahn abgewandten Gehwegseite weitergehen.

Einer Aufforderung oder einem Zuruf von Fremden müssen Kinder nicht nachkommen. Es ist dann auch nicht unhöflich, einfach weiter zu gehen. – Halten Sie Ihr Kind zur Pünktlichkeit an. Sollte Ihr Kind nicht zur üblichen Zeit zu Hause ankommen, halten Sie zunächst Rücksprache mit den letzten Kontaktpersonen, z.B. Lehrkräften. Gibt es keine kurzfristige Klärung des Verbleibs Ihres Kindes sollten Sie sofort die nächste Polizeidienststelle informieren, damit frühzeitig Suchmaßnahmen veranlasst werden können. – Erzieher/innen und Lehrer/innen sollten Kinder nie an fremde Personen übergeben.

Legen Sie mit Ihrem Kind fest, dass immer der gleiche Weg zur Schule, zur Freundin etc. benutzt wird – dies hilft auch bei der Suche. – Suchen Sie mit Ihrem Kind auf dem gewohnten Weg nach sogenannten „Rettungsinseln“, zum Beispiel einem Geschäft, einer belebten Straße oder einem anderen Ort, wo das Kind nicht alleine ist.

Nach Möglichkeit sollten Kinder den Schulweg nicht alleine, sondern zu mehreren Personen gehen. – Nehmen Sie sich täglich die Zeit, um mit Ihrem Kind über seine Sorgen und seine Erlebnisse zu sprechen. Vor allem über Dinge, die die Kinder beunruhigen, sollten diese den Eltern sofort berichten. – Fördern Sie die Eigenständigkeit Ihres Kindes durch Respekt und Vertrauen. Lenkende Erziehung muss das Selbstbewusstsein fördern. Täter sprechen bevorzugt unsicher und unselbständig wirkende Kinder an, die nicht gelernt haben, dass ihre eigene Meinung akzeptiert wird.

Kinder müssen wissen: Auch gegenüber Erwachsenen dürfen Sie „NEIN“ sagen. Sie sind nicht verpflichtet mit Erwachsenen zu reden oder Auskünfte zu geben. Im Fall des Falles: Scheuen Sie sich in einer akuten Gefahrensituation nicht, sofort unter der Notrufnummer 110 die Polizei zu verständigen. Weitere Informationen erhalten Sie im Internet über die Seite www.polizei-beratung.de, bei jeder Polizeidienststelle im Kreis Heinsberg oder beim Kommissariat für Kriminalprävention und Opferschutz der Kreispolizeibehörde Heinsberg, Tel. 02452/920-5555 (AB).