Radarkontrolle – Beamtenwillkür, Abzocke oder Gefahrenstelle? – 30er-Zone nicht ausgeschildert

Übach-Palenberg. Am heutigen Donnerstag erregte eine Radarkontrolle im Ortsteil Frelenberg bei vielen Autofahrer die Gemüter. Auf dem Gürzelweg in Richtung Übach stand vor der Einfahrt Schildstrasse/Falkenstrasse ein Radarmessfahrzeug des Kreises. Geblitzt wurden alle Fahrzeuge, die schneller als die vorgeschriebene Geschwindigkeit waren. Aber genau da liegt der Knackpunkt. Auf der gesamten Länge des Gürzelweg, dies sind bis zum Messafahrzeug etwa 1000m, steht lediglich ein Hinweisschild mit einer Vorgabe von 30 km/h, dass eine unebene Fahrbahn vorwarnt. Die Definition dieses Schildes lautet wie folgt: Das Verkehrsschild „Unebene Fahrbahn“ ist vor allem aufzustellen, wenn Unebenheiten bei schneller Fahrt gefährlich werden können. Es darf aber nur an sonst gut ausgebauten Straßen aufgestellt werden wenn deren Unebenheiten schlecht erkennbar sind! In Verbindung mit einem 30er-Schild wird dem Fahrzeugführer lediglich die Geschwindigkeit vorgegeben, die er bezogen auf die unebene Strasse zu fahren hat. Diese Beschilderung steht in diesem Fall vor Einfahrten zu Spielstrassen, die rechts und links des Gürzelweg liegen. Der Gürzelweg ist keine ausgewiesene 30er-Zone, da weder der Beginn noch das Ende der Zone ausgeschildert ist.

Auf der Strasse Gürzelweg gibt es – bis zum besagten Radarwagen – ansonsten kein Schild, dass eine 30er-Zone ausweist. Der zuständige Mitarbeiter (kein Polizeibeamter) im Messwagen meinte auf Nachfragen, dass auf dem gesamten Strassenabschnitt 30er-Schilder stünden. Wahrscheinlich hat er bei der Anfahrt nicht genau aufgepasst. Sicher ist jedoch, dass die Messaktion aus wohl „fehl am Platze“ war. Für den Kreis war der Morgen lohnenswert – wenn die Autofahrer ihre „Tickets“ bezahlen.

Ob die „Blitzaktion“ in dem Ortsteil Willkür oder Abzocke war, wollte die Kreisverwaltung auf Anfrage nicht beantworten.

7 Kommentare

  1. Klare Abzocke. Da sieht man , da werden fast blinde Mitarbeiter der Kreisverwaltung zu solchen Maßnahmen abgestellt. Gerade der Guerzelweg in Frelenberg ist nun wahrlich kein Gefahren(schwer)punkt. Ich befahre ihn oft und noch niemals habe ich dort eine Gefahrensituation erlebt bzw. gesehen, weil auf der gesamten Strecke ja „rechts vor links“ gilt und genuegend Strassen in den Guerzelweg einmuenden. Wer hier dem Kreis unterstellt, das es ihm lediglich um die Sicherheit im Strassenverkehr geht, ist genau so blind wie der Mitarbeiter, der dort die Maßnahmer durchgeührt hat,, bzw. dazu beauftragt wurde. Ich rate allen, die dort geb´litzt wurden Einspruch gegen das Verwarnungsgeld einzulegen. Das kommt dem Kreis dann teurer als nochmal so einen Unsinn zu veranlassen.

  2. endlich wurde mal in frelenberg geblitzt. das ist eine raser hochburg. auf der gesamten strecke gürzelweg gibt es kein einzges rechts vor links!!!!
    in der saarstrasse müßte mal geblitzt werden. dort fährt keiner 30. die durchschnitts geschwindigkeit beträgt dort 60.
    und bei 1900 fahrzeugen in der woche, wär die stadt schnell schuldenfrei.
    bitte weiter blitzen in frelenberg!!!

  3. genau solche typen die denken es ist rechts vor links am gürzelweg, die denken auch es ist tempo 50 oben im dorf in frelenberg erlaubt. es geht um das leben von kindern bei solchen sinnvollen blitzern und nicht um schwere verkehrsunfälle die dort zu verhindern sind.

  4. WIe wäre es einfach mal damit, sich an die Verkehrsregeln zu halten, statt anschließend zu jammern, wenn man erwischt wurde? Ob Gefahrenstelle oder nicht – wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet gefährdet sich und andere! Wo kämen wir denn hin, wenn jeder frei entscheiden könnte, ob eine Gefahrenstelle wirklich eine solche ist, und seine Geschwindigkeit nach freiem ermessen dann entsprechend anpassen düfte? Das geht einfach nicht – daher: einfach Regeln einhalten und alles ist gut!

  5. Ich glaube, ich bin falsch verstanden worden. Natuerllich stimme ich denen zu, die sagen, dass man selbst daran schuld ist, wenn man wegen ueberhoehter Geschwindigkeit zu Kasse gebeten wird. Man muss aber auch die Blitzaktion unter den o.a. geschilderten Verhaeltnissen sehen. Und da liegt m. E. reine Abzocke vor, weil man nicht in der Lage ist, die Strasse eindeutig als “ Zone 30″ zu kennzeichnen.
    Trotzdem allen die geblitzt wurden den Rat, Einspruch gegen ein evtl. Verwarnungsgeld einzulegen. Auch der Kreis kann und darf nicht nach Lust und Laune, bzw. nach Leere der Haushaltskassen, sich ueber geltende Vorschriften hinweg setzen.

  6. Es sei nochmal klargestellt. Der Gürzelweg ist nicht in seiner Gesdamtlänge eine 30er Zone. Wenn sie von der Geilenkirchener Strasse in den Gürzelweg einbiegen ist weder rechts noch links ein Hinweisschild zu sehen, das dem Fahrer sagt, ab hier beginnt die 30 er Zone. Das erste 30 er Schild steht viel weiter oben in Richtung Übach. Und nach der geltenden Rechtssprechung weist dieses Schild lediglich daraufhin, dass sich Unebenheiten in der Fahrbahn befinden und deshalb ab dort ein Tempolimit gilt.

  7. das tempo 30 schild steht genau da wo auch geblitzt wurde!!! augen auf beim nächsten mal gürzelweg befahren!!!

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