Die Euregio Protect Einsatz-Gruppe des Kreises. Foto: Kreis Heinsberg
Heinsberg/Euregio Maas Rhein. Am Freitag, 17. Oktober, fanden bis in die Abendstunden umfangreiche Kontrollmaßnahmen in Bereichen der deutsch-niederländisch-belgischen Grenze statt. Beteiligt waren gut 400 Einsatzkräfte aus den drei Ländern. Auf niederländischer Seite die Politie Limburg und die Koninklijke Marechaussee, auf deutscher Seite die Bundespolizei, die Polizeipräsidien Aachen und Köln, die Polizei der Kreise Heinsberg, Düren und Euskirchen und der Zoll Aachen. Auf belgischer Seite waren die Föderale Polizei Eupen, die Polizeizonen Eifel und Weser-Göhl, die Autobahnpolizei Lüttich, die Eisenbahnpolizei und der Zoll Eupen an den Einsatzmaßnahmen beteiligt. Unterstützt wurden die Einsatzkräfte durch die europäische Arbeitsbehörde „European Labour Authority“ (ELA). Die ELA kontrolliert grenzüberschreitend die Einhaltung von Arbeits- und Sozialrechten von LKW- und Busfahrern. Ziel der grenzüberschreitend durchgeführten Polizeikontrollen ist die Bekämpfung von Alkohol- und Betäubungsmitteldelikten im Straßenverkehr und die Kriminalitätsbekämpfung mit den Schwerpunkten Wohnungseinbruch, BtM-Delikte und illegale Einreise bzw. Einschleusung. Zusätzlich fanden Kontrollen des Güterverkehrs statt.
Der Schwerpunkt war der Grenzübergang Lichtenbusch – zusätzlich wurden an gut 15 weiteren Örtlichkeiten im Bereich der gesamten EMR kontrolliert. Insgesamt wurden 1987 Fahrzeuge und 1517 Personen kontrolliert. Es wurden 31 Strafanzeigen erfasst, davon acht wegen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und zehn wegen ausländerrechtlicher Verstöße. In 20 Fällen wurden Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmittel angetroffen – es wurden 17 Blutproben angeordnet. Drei Personen wurden wegen offener Haftbefehle festgenommen und es kam zu fünf Sicherstellungen. In 113 Fällen wurden Ordnungswidrigkeitsanzeigen erstattet. Im Kreis Heinsberg fanden die Beamten bei einem 35-jährigen Niederländer, der der Polizei bereits wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz bekannt war, Cannabis. Ein anderer Fahrzeugführer versuchte sich der Kontrolle durch Flucht zu entziehen. Er konnte jedoch ermittelt werden. Dabei wurde festgestellt, dass er mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug unterwegs war. An der B 56 im Kreis Heinsberg wurden 123 Fahrzeugführer mit erhöhter Geschwindigkeit gemessen. Ein Fahrzeugführer war als unrühmlicher „Spitzenreiter“ mit vorwerfbaren 152 km/h unterwegs, 52 km/h zu schnell. Er muss nun mit einem Fahrverbot rechnen.
