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Anwaltsschreiben führt zur Absetzung des einzigen Tagesordnungspunkts im Rat – „Rechtslage prüfen“

Redaktion Veröffentlicht:4. Dezember 2024 | Aktualisiert:6. Dezember 2024 2 Min. Lesezeit
Rat_Sondersitzung

Groß war das Interesse an der Sondersitzung des Rates. Doch der einzige Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.

Geilenkirchen. Mit Spannung erwartet wurde am Mittwoch die Sondersitzung des Rates in Geilenkirchen. Als einziger substanzieller Tagesordnungspunkt (TOP) stand eine Entscheidung der Ratsmitglieder über die „Wiederholung des Abstimmungsverfahrens zum Bürgerentscheid zur Errichtung einer ZUE in Geilenkirchen“ an. Doch dieser TOP wurde mit großer Mehrheit der Ratsmitglieder abgesetzt. Bürgermeisterin Daniela Ritzerfeld hatte zu Beginn der Sitzung darauf verwiesen, dass am Vorabend ein Schreiben einer Rechtsanwaltsgesellschaft ins Haus flatterte, indem gleich mehrere Rechtsverstöße zum Bürgerentscheid aufgeführt worden sein sollen.

Nach Informationen der Initiatoren wurde die Bürgermeisterin bereits Tage vorher darüber informiert, dass ein Schreiben eines Fachanwalts für Wahlrecht die Verwaltung erreichen wird. Das Schreiben der Kanzlei Hotstegs in Düsseldorf hatten die Initiatoren des Bürgerentscheids in Auftrag gegeben. Darin sollen Fehler des ersten Wahlgangs dargelegt worden sein und auch mögliche Änderungen für einen zweiten Wahlgang aufgezeigt. Ritzerfeld hatte die Initiatoren und deren Rechtsbeistand an diesem Abend geladen, um sich zu erklären. Mit der Absetzung des Tagesordnungspunkte hat sie ihnen diese Möglichkeit genommen. „In puncto Rechtssicherheit gehen die Meinungen in diesem Schreiben und die der Verwaltung sehr weit auseinander. Was nun richtig ist, kann und möchte ich ihnen hier und jetzt nicht rechtssicher sagen“, verwies die Bürgermeisterin auf den zu kurzen Zeitraum zwischen Schreiben und Ratssitzung. Man müsse sich mit der rechtlichen Lage intensiver beschäftigen.

Der beauftragte Fachanwalt, der das Schreiben verfasste, ist spezialisiert auf Streitfälle aus dem besonderen Verwaltungsrecht, z.B. dem Kommunalrecht. Speziell im Bereich der Bürgerbeteiligung und Informationsfreiheit ist sie regelmäßig beratend und als Prozessbevollmächtigte tätig. Hier begleiten sie Bürgerbegehren und Bürgerentscheide und sind Berater/innen für Initiativen, Fachverbände und den Landesgesetzgeber.

Wie es nun mit dem Bürgerentscheid weiter geht, ist offen und soll am 18. Dezember in der nächsten „ordentlichen“ Ratssitzung entschieden werden. Bis dahin hätten alle politischen Vertreter im Stadtrat die Möglichkeit sich zu informieren. Unstrittig ist jedoch, dass es einen Bürgerentscheid geben wird. Dies hat der Stadtrat auch in seiner Sitzung im September beschlossen. Max Weiler von der CDU hatte den Vorschlag gemacht, den Bürgerentscheid mit einer möglichen Bundestagswahl im Februar zu verbinden. Ob darüber in der nächsten Sitzung abgestimmt wird, bleibt abzuwarten.

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