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Streit um Entwicklungsgesellschaft geht in die nächste Runde – CDU stellt klar

Redaktion Veröffentlicht:10. September 2023 | Aktualisiert:13. September 2023 5 minutes read
Loherhof 2

Es war das vorerst letzte Projekt der Entwicklungsgesellschaft der Stadt Geilenkirchen (ESG) und Kreissparkasse, Loherhof 2 (im Vordergrund). Unser Foto entstand Anfang Februar 23.

Geilenkirchen. In den letzten Wochen ist das Thema „Entwicklungsgesellschaft“ ESG zu einem Dauerbrenner geworden. Nicht zuletzt durch die Tatsache, dass die Stadt Geilenkirchen bei der Schaffung von Wohnungen und Bauland im Kreis mit Übach-Palenberg das Schlusslicht bildet, gibt es immer wieder den Wunsch die Entwicklungsgesellschaft mit Leben zu füllen. Derzeit ist sie in der Abwicklung, was bedeutet, dass sie rein faktisch aufgelöst wird – lesen Sie dazu auch den Artikel https://geilenkirchen-lokal.de/?p=65406. Dafür Verantwortlich ist der Rat der Stadt Geilenkirchen, der mit Mehrheit die Zusammenarbeit mit der Kreissparkasse aufgekündigt hatte und ab dem Zeitpunkt in Eigeninitiative Bauland schaffen wollte. Die Grünen, in Person von Jürgen Benden, hatten damals von einem Erfolg gesprochen. Jetzt könne man endlich selber über die Vermarktung der Grundstücke entscheiden und über 100 Prozent des Erlöses verfügen. Mittlerweile ist das Baugebiet Bredriesch in Gillrath beschlossene Sache. Einige Politiker und auch die Stadt sehen es als Erfolg an. Doch dabei wird vergessen, dass die Kreissparkasse mit ihrem Teil „S-Bauland GmbH“ das Baugebiet alleine abwickelt und die Stadt in die „Röhre“ guckt. Die frühere Zusammenarbeit der Stadt mit der „S-Bauland GmbH“ brachte 70 Prozent des Gewinns in den Stadtsäckel. Da die ESG in der Abwicklung ist, gibt es nun gar nichts. Ein möglicher Verlust bezüglich des zukünftigen Baugebietes „Bredriesch“ wird auf einen sechsstelligen Betrag geschätzt. Den Schuh müssen sich die Parteien anziehen, die damals für einen Antrag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN gestimmt haben. Dieser Antrag hatte die Liquidation der Entwicklungsgesellschaft zur Folge. Den  Politikern, die für den Antrag stimmten, war ein Gewinn-Anteil von 70 Prozent zu wenig.

Wohnbestandsentwicklung im Kreis Heinsberg in den letzten zehn Jahren. Geilenkirchen ist auf dem vorletzten Platz.

Die Stellungnahme/Richtigstellung der CDU-Fraktion zu einem Bericht in einem Printmedium bezüglich der Entwicklungsgesellschaft lesen sie hier in ganzer Länge:

CDU Fraktion Geilenkirchen Presseerklärung  zu „ESG [Entwicklungsgesellschaft]“
Die CDU–Fraktion im Rat der Stadt Geilenkirchen möchte klarstellen, dass die
Entwicklungsgesellschaft (ESG) nicht darüber entscheidet, ob in einem entwickelten
Baugebiet eine Einfamilien– oder Mehrfamilienhausbebauung erfolgt. Das ist sachlich
falsch.

Richtig ist vielmehr, dass die Verwaltung der Stadt Geilenkirchen einen Bebauungsplan,
in dem auch die Bebauungsweise festgelegt wird, aufstellt. Der Rat der Stadt
Geilenkirchen beschließt sodann diesen Bebauungsplan. Wenn hierin keine
Mehrfamilienhäuser vorgesehen sind, können auch keine Grundstücke für
Mehrfamilienhäuser von der ESG vermarktet werden.

Sowohl die Verwaltung, als auch die Politik haben keinen Einfluss darauf, welcher
Nutzung die gebauten Wohnungen zugeführt werden. In NRW werden Sozialwohnungen
mit Mitteln der öffentlichen Wohnungsbauförderung von der NRW Bank gefördert.

Ein Investor beantragt diese Mittel, erhält hierfür ein zinsgünstiges Darlehen und eventuell
einen Tilgungszuschuss und im Gegenzug sind die Mietpreise über einen festgelegten
Zeitraum gedeckelt.

Wenn kein Investor hierzu bereit ist, werden auch keine preisgebundenen Wohnungen
gebaut. Der Grundstückspreis spielt bei dieser Entscheidung im Kreis Heinsberg keine
wesentliche Rolle. Der Zuschuss pro Wohnung wird in dem Förderprogramm gedeckelt.

Stand 31.12.2021 hatten wir lt. Wohnungsmarktbericht der NRW Bank in Geilenkirchen
702 preisgebundene Wohnungen. Dies entspricht einem Anteil am Gesamtwohnbestand
von 6,4%. Dem gegenüber standen 38 wohnungssuchende Haushalte, wovon 25
Singlehaushalte waren.

Im Gesellschaftervertrag der ESG von 2013 steht im § 2: Gegenstand der Gesellschaft ist
die Entwicklung der Stadt Geilenkirchen durch den Erwerb, den Tausch, die Veräußerung,
die Beplanung, die Baureifmachung und die Erschließung von Grundstücken zu dem
Zweck, das Angebot von Grundstücken für Wohn– und Gewerbebauten in der Stadt
Geilenkirchen zu verbessern.

Demzufolge hat die Möglichkeit der Entwicklung von Gewerbegebieten jederzeit
bestanden. Dies setzt allerdings voraus, dass auch die entsprechenden Flächen zur
Verfügung stehen, was in Geilenkirchen definitiv in den letzten Jahren nicht der Fall war.
Einen Auftrag aus der Politik dies zu tun, gab es nicht.

Die Entwicklungsgesellschaft hatte in den vergangenen Jahren einen sogenannten
Geschäftsbesorgungsvertrag mit der S–Bauland GmbH.
In einem Satz heißt das: Die S–Bauland GmbH hat über Jahre hinweg die komplette Arbeit
gemacht! Hierzu gehörten auch das Akquirieren und der Erwerb der Grundstücke.

Die Stadt Geilenkirchen und die S–IBG sind als Gesellschafter der ESG in den Genuss

der erwirtschafteten Gewinne gekommen. In der Vergangenheit wurde im politischen
Raum immer wieder kritisch angemerkt, dass die Entwicklungsgesellschaft die
Exklusivvermarktungsrechte für Baugrundstücke in Geilenkirchen hat.

Das ist nicht richtig und wurde auch so im Gesellschaftervertrag nicht vereinbart.

Richtig ist, dass die Stadt Geilenkirchen jederzeit hätte Grundstücke erwerben können,
um diese eigenständig zu Bauland zu entwickeln und zu vermarkten. Die
Entwicklungsgesellschaft hätte auch jederzeit einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit
weiteren Gesellschaften abschließen können. Impulse hierzu wurden jedoch nie gesetzt.

Es steht außer Frage, dass wir in Geilenkirchen mehr Wohnungen brauchen. Hierzu
gehört vor allem auch eine zeitgemäße Mehrfamilienhausbebauung. Im Kreis Heinsberg
steht die Stadt Geilenkirchen in der Entwicklung der Wohnbebauung auf dem vorletzten
Platz.

Von daher wäre es zielführend, wenn sich die Entscheidungsträger mehr auf die
eigentliche Aufgabe, nämlich Entwicklung von Wohnraum konzentrieren würden. Eine
Entwicklungsgesellschaft ist, aus Sicht der CDU, nur ein Baustein hiervon. Die
Gesellschafterstruktur ist hierbei zweitrangig, vor allem wenn man auf der einen Seite
preiswerte Grundstücke einfordert und dann auf der anderen Seite darüber diskutiert, wie
dann die “großen Gewinne“ verteilt werden sollen.
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