Zum Inhalt springen
  • Instagram
  • Facebook
  • Mastodon
  • Instagram
  • Facebook
  • Mastodon
cropped-Banner2.png

Lokalnachrichten aus Geilenkirchen und dem Kreis Heinsberg. Immer aktuell !

Primäres Menü
  • Home
  • Allgemein
  • News
  • Polizeiberichte
  • In eigener Sache
    • Notrufnummern im Kreis
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
    • Kontaktformular

Anzeige

Werbung KSK HS-1
Anzeige vorne Mitte
NEW kleinanzeige 70x40
cropped-Banner-MK PROTECT3b Anzeige
  • Allgemein

Kreishausbesuch wieder frei zugängig – Maskenpflicht bleibt – Terminvereinbarung

Redaktion Veröffentlicht:18. März 2022 | Aktualisiert:18. März 2022 2 Minuten gelesen
admin-ajax.php

Heinsberg. Im Heinsberger Kreishaus und in den übrigen Dienststellen der Kreisverwaltung Heinsberg galt seit dem 6. Dezember 2021 die 3G-Nachweispflicht. Wer das Kreishaus oder eine andere Dienststelle der Kreisverwaltung besucht hat, musste stets einen Impfausweis, ein Genesenenzertifikat oder ein negatives Testergebnis vorzeigen. Ab Montag, 21. März, ist die 3G-Regelung aufgehoben. Die Kreisverwaltung wird künftig auf die 3G-Kontrollen beim Einlass verzichten und öffnet alle Zugänge zu den Gebäuden. Hintergrund sind die bei der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossenen Lockerungen der Corona-Maßnahmen mit deutlich reduzierten Beschränkungen.

Es wird darauf hingewiesen, dass für die Besucherinnen und Besucher einstweilen noch Maskenpflicht und allgemeine Hygieneregeln gelten, bis weitere noch ausstehende landesrechtliche Regelungen vorliegen. Die Kreisverwaltung ist für den Publikumsverkehr vornehmlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung erreichbar: Zulassungsstelle (02452 13-3611), Führerscheinstelle (02452 13-3690), Ausländerangelegenheiten (02452 13-3270), Amt für Soziales (02452 13-5009) oder Durchwahl der zuständigen Sachbearbeitung.

Um Wartezeiten zu vermeiden und die Kontaktzeiten zu reduzieren, bittet die Kreisverwaltung darum, für persönliche Vorsprachen möglichst einen Termin zu vereinbaren. Das Bürger Service Center der Kreisverwaltung Heinsberg ist unter der Rufnummer 02452 13-3690 zu erreichen. Viele Anliegen können telefonisch, per E-Mail oder online erledigt werden. In unserem Serviceportal (https://service.kreis-heinsberg.de/) finden Bürgerinnen und Bürger viele Dienstleistungen im Überblick. Einige davon lassen sich bequem von zu Hause oder unterwegs erledigen.

  • Allgemein

Beitragsnavigation

Zurück: Sprengung eines Geldautomaten in Erkelenz – Unfall mit Streifenwagen
Weiter: Ukraine-Hilfe in Geilenkirchen – Mittlerweile 150 Flüchtlinge – Was wirklich gebraucht wird

Ähnliche Artikel

20260825_Feierstunde_Alle
3 Minuten gelesen
  • Allgemein

Stadt Geilenkirchen würdigt berufliche Erfolge und langjährige Verdienste

Redaktion 29. August 2026 0
Grundschulanmeldung_Symbolbild
2 Minuten gelesen
  • Allgemein

Anmeldung an den Grundschulen für das Schuljahr 2027/2028

Redaktion 27. August 2026 0
Flyer Ferienfahrt
1 Minute gelesen
  • Allgemein

Jugendzentrum Zille bietet in den Oktoberferien Fahrt nach Belgien an

Redaktion 27. August 2026 0
admin-ajax.php
1 Minute gelesen
  • Allgemein

Glasfaser-Hausanschlüsse: Gehweg „Zum Kniepbusch“ kurzzeitig gesperrt

Redaktion 21. August 2026 0
Info_Gillrath
1 Minute gelesen
  • Allgemein

Stadt lädt zum Informationsgespräch – Thema: „Ortsdurchfahrt Gillrath“

Redaktion 21. August 2026 0
Freigabe Planschbecken
1 Minute gelesen
  • Allgemein

Planschbecken im Gelobad wieder geöffnet

Redaktion 20. August 2026 0

Allgemein

Schranke am Cityparkplatz bleibt vorerst geöffnet Schranke 1

Schranke am Cityparkplatz bleibt vorerst geöffnet

29. August 2026 0
Stadt Geilenkirchen würdigt berufliche Erfolge und langjährige Verdienste 20260825_Feierstunde_Alle 2

Stadt Geilenkirchen würdigt berufliche Erfolge und langjährige Verdienste

29. August 2026 0
Feine Tropfen und gute Stimmung beim Weinfest vom 4. bis 6. September Weinfest 2026_1 3

Feine Tropfen und gute Stimmung beim Weinfest vom 4. bis 6. September

29. August 2026 0
Wilder Müll belastet Umwelt und Allgemeinheit – Geldbuße bis zu 100.000.- Euro WilderMuell 4

Wilder Müll belastet Umwelt und Allgemeinheit – Geldbuße bis zu 100.000.- Euro

27. August 2026 0

Anzeigen

relax-immobilien_logo_neu
Optik-und-Akustik-Laumen
Schaffrath_2019_
Hirsch_Apotheke
batalia
  • Instagram
  • Facebook
  • Mastodon
  • Instagram
  • Facebook
  • Mastodon
Copyright Wordpress 2025 Alle Rechte vorbehalten. | MoreNews von AF themes.