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Quarantäneverpflichtung ohne individuelle Anordnung – Ab Montag, 16. November

Redaktion 16. November 2020 2 Min. Lesezeit

Heinsberg.  Aufgrund der weiter steigenden Fallzahlen in der Corona-Pandemie ist es für die örtlichen Gesundheitsämter zunehmend schwierig, zeitnah Quarantänen für positiv Getestete und deren enge Kontaktpersonen auszusprechen. Deshalb hat der Kreis Heinsberg jetzt eine Allgemeinverfügung zur „Anordnung von Quarantäne für positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestete Personen und deren Haushaltsangehörige sowie für symptomatische Personen bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses“ erlassen. Diese tritt am Montag, 16. November, in Kraft.

Die Kernelemente der Verfügung sind:

Wer aufgrund von Krankheitssymptomen auf das Coronavirus getestet wird, hat sich unverzüglich in häusliche Quarantäne zu begeben. Die Quarantänepflicht gilt so lange, bis ein negatives Testergebnis vorliegt. Positiv auf das Corona-Virus getestete Personen haben sich ab Bekanntwerden des Testergebnisses weiter in häusliche Quarantäne zu begeben. Wenn keine Krankheitssymptome vorliegen oder während der Quarantäne auftreten, endet die Quarantäne 14 Tage nach der Testung. Bei Auftreten von Krankheitssymptomen verlängert sich die Quarantäne, bis die Symptome über einen nicht unterbrochenen Zeitraum von 48 Stunden nicht mehr vorliegen. Für Haushaltsangehörige wird ab dem gleichen Zeitpunkt eine 14-tägige häusliche Quarantäne angeordnet. Ein negatives Testergebnis führt nicht zur Verkürzung der Quarantäne.

Die Allgemeinverfügung regelt ferner für wenige Bereiche mögliche Ausnahmen. Zum Beispiel kann das Gesundheitsamt für Personal kritischer Infrastrukturen unter besonderen Voraussetzungen Ausnahmen zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit zulassen, wenn keine Krankheitssymptome vorliegen.

Zum Hintergrund der Verfügung:

Die Quarantäne-Anordnungen wurden in der Vergangenheit in jedem Einzelfall getroffen, sobald dem Gesundheitsamt die entsprechenden Laborergebnisse vorlagen und die nötigen Daten zur Kontaktaufnahme ermittelt werden konnten. Inzwischen erhalten positiv auf Corona getestete Personen häufig die Ergebnisse des Tests früher als das Gesundheitsamt. Eine Verzögerung bei der erforderlichen Isolierung dieser Personen und der mit ihnen in einem Haushalt lebenden Personen ist aber nicht hinnehmbar, sodass die Anordnung nun bereits mit der Allgemeinverfügung erfolgt. Dies gilt auch für symptomatische Personen bis zur Abklärung einer möglichen Infizierung.

Der Text der Allgemeinverfügung ist ab sofort auf der Homepage des Kreises Heinsberg unter https://www.kreis-heinsberg.de/aktuelles/aktuelles/ abrufbar: Allgemeinverfügung Quarantäne.

Dieses durch die Allgemeinverfügung vorgegebene Vorgehen regelt insbesondere die Quarantäneverpflichtung  für mögliche positive Personen und deren Haushaltsangehörige. Sollte es allerdings weitere enge Kontaktpersonen geben (z.B. ungeschützte Fahr- oder Bürogemeinschaft ohne notwendigen Abstand), so bittet das Gesundheitsamt darum, dass die positiv getesteten Personen ihre engen Kontaktpersonen benachrichtigt. Diese sollen sich über das allgemeine Kontaktformular (www.kreis-heinsberg.de Corona – Allgemeine Bestimmungen / Quarantäne und Hygiene) beim Gesundheitsamt melden und sich in Quarantäne begeben. Weitläufigere Kontaktpersonen müssen nicht in Quarantäne und werden nicht vorsorglich getestet, sondern sollen auf ihren Gesundheitsstatus achten. Entwickeln sie die bekannten Symptome, ist unverzüglich der Hausarzt zu kontaktieren.

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