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Verleihung eines Heimat-Preises durch die Stadt Geilenkirchen – Richtlinien für die Teilnahme

Redaktion 10. Februar 2020 4 Minuten gelesen

Geilenkirchen.  Die Stadt Geilenkirchen wird nach der erfolgreichen Premiere im letzten Jahr auch in diesem Jahr wiederum einen Heimat-Preis verleihen. Die Verleihung des Heimat-Preises erfolgt auf der Grundlage des Förderprogrammes „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW. Mit Zuwendungsbescheid vom 31. Januar der Bezirksregierung Köln hat die Stadt Geilenkirchen hierfür für das Jahr 2020 einen Förderbetrag von 5.000,- € erhalten. Die vom Rat verabschiedeten Richtlinien sehen die Vergabe von drei Einzelpreisen mit der Staffelung 2.500,- € für den ersten Platz, 1.500,- € für den zweiten sowie 1.000,- € für den dritten Preisträger vor.

Ab sofort können sich Vereine, Initiativen und Einzelpersonen um den Preis bewerben. Bewerbungen sind schriftlich – selbstverständlich auch in digitaler Form -, aus Eigeninitiative oder durch Dritte möglich. Auszeichnungswürdig können Einzelprojekte sein, aber auch die vollständige oder anteilige Arbeit eines Vereins, einer Initiative oder von Einzelpersonen.

Für die Bewertung der eingegangenen Vorschläge gelten folgende Preiskriterien:

  • Beitrag zur Erhaltung von Traditionen, zur Pflege des Brauchtums und zur Erhaltung und Stärkung des lokalen sowie regionalen Erbes in der Stadt Geilenkirchen
  • Beitrag zur Bewahrung und Stärkung der lokalen und regionalen Identität in der Stadt Geilenkirchen
  • Beitrag zur Bewahrung und Stärkung der Verwurzelung von Menschen in der Stadt Geilenkirchen
  • Beitrag zur Bewahrung und Stärkung der Gemeinschaft und des Zusammenhalts in der Stadt Geilenkirchen

Aussagekräftige Bewerbungen können bis zum 20. März 2020 an folgende Anschrift gerichtet werden:

Stadt Geilenkirchen

Der Bürgermeister

Markt 9

52511 Geilenkirchen

oder per E-Mail an stadt@geilenkirchen.de.

Richtlinien zur Verleihung eines Heimat-Preises durch die Stadt Geilenkirchen:

  1. Rechtliche Grundlagen

Auf der Grundlage des Förderprogrammes „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW vom 25.07.2018 i. V. m. der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Förderprogramms „Heimat-Preis“ verleiht die Stadt Geilenkirchen einen „Heimat-Preis“.

  1. Förderbedingungen
  • Laufzeit 2019 – 2022
  • Förderung einmal jährlich
  • Gewährung der vollen Landesförderung für kreisangehörige Kommunen von 5.000,- € jährlich
  • Ratsbeschluss zur Verleihung des Preises mit Festlegung der Kriterien
  • Beachtung des vorgegebenen Schwerpunktes des Landes
  • Durchführung bis jeweils 31.12.
  • Verpflichtung der Preisträger, sich anschließend dem Wettbewerb auf Landesebene zu stellen
  1. Preisgeld

Vergabe von drei Einzelpreisen mit folgender Staffelung:

  • 2500,- €
  • 1500,- €
  • 1000,- €
  1. Preiskriterien
  • Beitrag zur Erhaltung von Traditionen, zur Pflege des Brauchtums und zur Erhaltung und Stärkung des lokalen sowie regionalen Erbes in der Stadt Geilenkirchen
  • Beitrag zur Bewahrung und Stärkung der lokalen und regionalen Identität in der Stadt Geilenkirchen
  • Beitrag zur Bewahrung und Stärkung der Verwurzelung von Menschen in der Stadt Geilenkirchen
  • Beitrag zur Bewahrung und Stärkung der Gemeinschaft und des Zusammenhalts in der Stadt Geilenkirchen
  1. Preisträger

Der Heimat-Preis kann an Vereine, Initiativen und Einzelpersonen verliehen werden.

  1. Verfahrensregelungen
  • Nach erfolgtem Aufruf durch die Stadt sind schriftliche – auch in digitaler Form – Bewerbungen aus Eigeninitiative oder durch Dritte möglich.
  • Eine Antragstellung ist durch Vereine, Initiativen, Behörden und Privatpersonen möglich.
  • Auszeichnungswürdig können Einzelprojekte sein, aber auch die vollständige oder anteilige Arbeit eines Vereins, einer Initiative oder von
  • Eine etwaige anderweitige Förderung ist unschädlich.
  1. Bewertungskriterien

Die eingereichten Vorschläge werden unter Berücksichtigung folgender Kriterien bewertet:

  • Nachhaltigkeit
  • Persönliches Engagement
  • Größe der Zielgruppe
  • Inklusion
  • Integration
  • Ökologie
  • Innovationsgehalt
  1. Entscheidungsfindung

Die eingereichten Vorschläge werden von einer Jury vorgeprüft und anhand der Preis- und Bewertungskriterien bewertet.

Die Jury besteht aus dem Bürgermeister und je einem von den Ratsfraktionen benannten Ratsmitglied. Der Bürgermeister kann Personal der Verwaltung zur administrativen Unterstützung hinzuziehen. Die Jury berät nicht öffentlich.

Die Jury unterbreitet dem Rat der Stadt Geilenkirchen Vorschläge zur Verleihung des Heimat-Preises. Der Rat der Stadt Geilenkirchen entscheidet abschließend über die Preisverleihung.

  1. Preisverleihung

Die Preisverleihung erfolgt in einem festlichen Rahmen.

 

  • News

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