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Anmeldeverfahren in den Kindergärten im Stadtgebiet Geilenkirchen – Bis Ende November notwendig

Redaktion Veröffentlicht:7. November 2018 | Aktualisiert:7. November 2018 2 minutes read

Geilenkirchen. Nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) müssen die Betreuungsverträge zwischen den Eltern und den Kindertageseinrichtungen bereits zu Beginn des Jahres 2019 für das am 1. August 2019 beginnende Kindergartenjahr vorliegen. Die Anmeldung der Kinder erfolgt ausschließlich über das zwischenzeitlich eingeführte EDV-Verfahren Kita-Navigator. Diesen erreicht man über einen Link auf der Homepage der Stadt Geilenkirchen oder unmittelbar über https://geilenkirchen.kita-navigator.org . Über den Kita-Navigator sind für jedes Kind Vormerkungen in bis zu fünf Kindertageseinrichtungen möglich.

Alle Eltern aus Geilenkirchen, die einen Betreuungsplatz für ihr Kind benötigen und eine Anmeldung im Online-Anmeldeverfahren über den Kita-Navigator bisher noch nicht vorgenommen haben, sind aufgefordert, dies bis Ende November 2018 zu tun. Sollten Eltern nicht über die technischen Voraussetzungen für eine Online-Anmeldung verfügen oder diese aus sonstigen Gründen nicht selbst durchführen können, helfen die Kindertageseinrichtungen oder das Jugendamt gerne weiter.

Nach erfolgter Online-Anmeldung sollte ein Termin in der jeweiligen Kindertageseinrichtung vereinbart werden. Hier erfolgen dann auch eine eingehende Beratung der Eltern sowie die Absprache des weiteren Verfahrens.

Eine Anmeldung von Kindern für eine Betreuung in der Kindertagespflege erfolgt über den Kita-Navigator nicht. Eltern, die eine Betreuung ihres Kindes durch eine Tagespflegeperson wünschen, wenden sich zur Vermittlung bitte an die Fachberatung für die Kindertagespflege des Jugendamtes, Katja Dyong, unter der Rufnummer 02451/629-318.

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