Geilenkirchen.- Ein langer Streit hat in dieser Woche ein Ende gefunden. Vor fast vier Jahren hat die Gemeinde Schinveld Klage wegen der Abholzung von Waldgebiet an der Start und Landebahn der NATO-Airbase Geilenkirchen eingereicht. Wie das oberste Gericht in den Niederlanden am heutigen Mittwoch entschied, war das Fällen der Bäume in Nähe der Start- und Landebahn auf niederländischer Seite nicht rechtens. Als Grund für die Rodung wurde vom NATO-Verband ein zunehmend schwieriger werdender Anflug und ein erschwerter Start wegen der zu hohen Bäume angeführt. Die Richter sprachen nun ein endgültiges Urteil, das eine Schadenersatzzahlung nach sich ziehen wird. In welcher Höhe die NATO eine Entschädigung an die Gemeinde Schinveld zahlen muss, wird in den nächsten Wochen festgelegt. Ein Millionenbetrag wäre dabei keine Überraschung. Eine Revision ist nicht möglich.