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Moderne Sportstätte 2026: Zeitplan für 2,9-Millionen-Euro-Programm steht

Redaktion Veröffentlicht:8. Mai 2026 | Aktualisiert:11. Mai 2026 3 Minuten gelesen
Bild_Sportstättenförderung

Bernd Krückel MdL (li.), Sportstaatssekretärin Andrea Milz und Thomas Schnelle MdL bei einer Veranstaltung in Heinsberg. Foto: A.-P. Thomas

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat den Verfahrensablauf für das Förderprogramm „Moderne Sportstätte NRW“ konkretisiert. Staatssekretärin Andrea Milz stellte diese Woche gemeinsam mit dem Präsidenten des Landessportbundes NRW, Stefan Klett, und der NRW.BANK den Programmaufruf I für vereinseigene Sportstätten vor. Der Kreis Heinsberg profitiert davon mit insgesamt 2.934.794 Euro.

Thomas Schnelle MdL, CDU-Landtagsabgeordneter des Heinsberger Nordkreises, ordnet den weiteren Ablauf ein: „Der Kreissportbund startet diese Woche mit den örtlichen Abstimmungsprozessen. Ab dem 18. Mai 2026 informiert der Landessportbund die Vereine in Videokonferenzen über das Verfahren. Am 1. Juni öffnet dann das Förderportal für Interessenbekundungen, ab dem 1. September ist die förmliche Antragstellung möglich. Vereine, die ein konkretes Vorhaben planen, sollten die Informationsveranstaltungen im Mai nutzen, um gut vorbereitet in die Antragstellung zu gehen.“

Gefördert werden Maßnahmen zur Modernisierung, Sanierung und zum Neubau vereinseigener Sportanlagen. Bundesrechtliche Fördervoraussetzung ist, dass das jeweilige Vorhaben ein Mindestvolumen von 50.000 Euro umfasst. Projekte unterhalb dieser Schwelle sind von einer Förderung ausgeschlossen. Diese Vorgabe des Bundes musste verbindlich in die NRW-Förderrichtlinie aufgenommen werden.  Wir wissen, dass damit kleinere Maßnahmen, die bei manchem Verein durchaus sinnvoll gewesen wären, von einer Förderung ausgeschlossen bleiben.  Wie schon beim Vorgängerprogramm „Moderne Sportstätte 2022″ entscheiden die Kreissportbünde darüber, wie die Mittel an die Vereine in ihrem Bereich weitergegeben werden. Auf die zehn Städte und Gemeinden im Kreis Heinsberg verteilen sich die Mittel wie folgt:

 

Kommune Fördermittel
Erkelenz 472.952 Euro
Heinsberg 462.850 Euro
Hückelhoven 441.352 Euro
Geilenkirchen 301.341 Euro
Wegberg 289.733 Euro
Übach-Palenberg 258.420 Euro
Wassenberg 207.350 Euro
Gangelt 166.932 Euro
Selfkant 166.932 Euro
Waldfeucht 166.932 Euro

 

„Gut ausgestattete Sportstätten sind die Voraussetzung dafür, dass Vereinsleben funktioniert und Menschen jeden Alters zum Sport kommen“, betont Bernd Krückel MdL, CDU-Landtagsabgeordneter des Heinsberger Südkreises. „Mit knapp drei Millionen Euro für unseren Kreis kann wirklich etwas bewegt werden. Ich freue mich, dass das Programm nun Fahrt aufnimmt und die Vereine bald konkret planen können.

Gerne hätten wir gesehen, dass auch Maßnahmen unter 50.000,00 € gefördert werden. Die Bundesrechtliche Regelung lässt das aber nicht zu!

Das Förderprogramm ist Teil des NRW-Infrastrukturgesetzes 2025 bis 2036, das landesweite Investitionen in die Sportinfrastruktur von insgesamt 600 Millionen Euro vorsieht, aufgeteilt auf vereinseigene Sportstätten, Schwimmbäder und kommunale Sportanlagen. Zusammen mit weiteren Landesmitteln, der Sportpauschale aus den Gemeindefinanzierungsgesetzen sowie Mitteln aus dem Sondervermögen des Bundes spricht die Landesregierung von einer „NRW-Sportmilliarde“.

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