Geilenkirchen/Aachen. Der Streit über das Vorgehen bezüglich einer möglichen Zentralen Unterbringungseinheit (ZUE) in Geilenkirchen-Fürthenrode geht in die nächste Runde. Das Bürgerbegehren hatte Anfang Januar beim Verwaltungsgericht Aachen ein Eilverfahren eingeleitet, in dem das Vorgehen und eine „Verschleppung“ des Bürgerentscheid als Gegenstand beurteilt werden sollte. Dies hat das Verwaltungsgericht jetzt getan und die Klage abgelehnt. Das Bürgerbegehren will diese Entscheidung jedoch nicht hinnehmen und hat haute die nächsthöhere Instanz angerufen. Beim Oberverwaltunsgericht in Münster ist am Dienstag ein entsprechendes Schreiben eingegangen. Auch dort wird soll eine Eilentscheidung erwirkt werden.
Presseerklärung:
Wir, die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens „Zentrale
Unterbringungseinrichtung (ZUE)“ in Geilenkirchen, möchten sie hinsichtlich des von
uns initiierten Eilverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Aachen informieren.
Das Verwaltungsgericht Aachen hat den Eilantrag abgelehnt mit der Begründung,
dass der Stadt nach der Beschlussfassung vom 18.12.2024 kein schuldhaftes
Zögern vorgeworfen werden könne.
Dabei verkennt das Verwaltungsgericht, dass das schuldhafte Zögern der Stadt
Geilenkirchen, nach unserer Ansicht, darin zu sehen ist, dass die Stadt
Geilenkirchen nach der ihr die Wahlpanne am 18.11.2024 aufgefallen ist, exakt einen
Monat untätig hat verstreichen lassen.
Insoweit teilt die Stadt Geilenkirchen auf ihrer Homepage selbst mit:
„Am Montag, dem 18. November 2024, erhielt die Stadtverwaltung einen
Hinweis per E-Mail, dass die Möglichkeit einer potenziellen Zuordnung von
Stimmschein und Stimmzettel durch einen auf der Rückseite aller
Abstimmungsunterlagen aufgedruckten QR-Code bestehe.“
Die Ratssitzung vom 04.12.2024 wurde vertagt, so dass erst am 18.12.2024,
demnach einen Monat nachdem die Wahlpanne der Stadt aufgefallen ist, die Stadt
sich eine neue 3-Monatsfrist genehmigt hat.
