Geilenkirchen. Die Stadt Geilenkirchen hat heute auf ihrer Internetseite die Wiederholung des Bürgerentscheids veröffentlicht. Dort heißt es: „Nach eingehender Prüfung ist die Verwaltungsleitung zu dem Schluss gekommen, dass eine Wiederholung des Bürgerentscheids unumgänglich ist. Der Rat der Stadt Geilenkirchen hat in seiner 30. Sitzung am 25. September die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt, jedoch dem Begehren nicht entsprochen, sodass gem. § 26 Abs. 6 S. 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) innerhalb von drei Monaten der Bürgerentscheid durchzuführen ist“.
Aufgrund der aktuellen Gefährdung des Wahlgrundsatzes der geheimen Wahl, ist eine Verschiebung des Bürgerentscheids notwendig. Da der Entscheid dadurch nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist stattfinden kann, ist ein neuer Ratsbeschluss erforderlich. Der Rat der Stadt wird zu einer Sondersitzung am Mittwoch, 4. Dezember, einberufen. Da am gleichen Tag auch der Haupt- und Finanzausschuss tagt, ist die Ratssitzung für den Zeitraum 17.30 bis 18 Uhr angesetzt. Es ist davon auszugehen, dass ausschließlich der Beschluss zum Thema „Wahl Bürgerentscheid“ auf der Tagesordnung steht.
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