Kreis Heinsberg. In unseren Kindertagesstätten und der Kindertagespflege werden die Grundlagen für die Zukunft unserer Gesellschaft gelegt. Nun erhält diese wichtige Arbeit eine bedeutende Unterstützung: Das Land Nordrhein-Westfalen stellt dem Kreis Heinsberg im Rahmen des Belastungsausgleichs Jugendhilfe eine Fördersumme von 9.177.055,84 Euro zur Verfügung.
Diese Mittel sind Teil einer landesweiten Ausgleichszahlung, bei der insgesamt eine Milliarde Euro für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren bereitgestellt wird. Für den Kreis Heinsberg bedeutet dies eine substanzielle Stärkung der frühkindlichen Bildung und Betreuung.
Thomas Schnelle, CDU-Landtagsabgeordneter für den Heinsberger Nordkreis, unterstreicht die Bedeutung dieser Förderung: „Jeder, der auch Kinder hat, weiß, wie wichtig eine hochwertige Kinderbetreuung ist. Diese Mittel des Landes ermöglichen es uns, die Rahmenbedingungen für unsere Kinder nachhaltig zu verbessern. Es ist eine Investition, die weit über die kommenden Jahre hinausreicht.“
Bernd Krückel, CDU-Landtagsabgeordneter für den Heinsberger Südkreis, ergänzt: „Wir befinden uns in schwierigen Zeiten: Die Kassen, auch die des Landes, sind knapp. Deshalb ist es wichtig, dass wir die richtigen Prioritäten setzen. Für uns stehen Kinder und Jugendliche, Familie und Bildung an erster Stelle. Die Verteilung dieser Mittel auf unsere Kommunen zeigt, dass wir flächendeckend in die Zukunft investieren.“
Die Fördermittel verteilen sich wie folgt auf die Jugendämter im Kreis:
Jugendamt | 2024 | 2025 | Summe |
Erkelenz | 1.397.518,49 € | 296.428,57 € | 1.693.947,06 € |
Geilenkirchen | 813.982,21 € | 172.654,30 € | 986.636,51 € |
Heinsberg | 1.124.574,76 € | 238.534,29 € | 1.363.109,06 € |
Hückelhoven | 1.067.877,38 € | 226.508,17 € | 1.294.385,55 € |
Kreisjugendamt | 3.167.184,15 € | 671.793,51 € | 3.838.977,66 € |
Diese Mittel ergänzen die bereits geleisteten oder eingeplanten Zahlungen des Landes für den Zeitraum von August 2021 bis Juli 2026. Sie dienen dazu, den örtlichen Trägern die notwendigen Kosten für den Ausbau und Betrieb der U3-Betreuung in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege zu erstatten.
Hintergrund: Der Belastungsausgleich Jugendhilfe ist ein wichtiges Instrument des Landes Nordrhein-Westfalen, um die Kommunen bei der Bereitstellung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren zu unterstützen. Das zuständige Ministerium überprüft alle fünf Jahre die Höhe des Ausgleichs und passt ihn bei Bedarf an. Diese Maßnahme unterstreicht das langfristige Engagement des Landes für eine hochwertige frühkindliche Bildung und Betreuung.
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