Geilenkirchen. Der Rat der Stadt Geilenkirchen kam am Mittwoch erstmals nach der Sommerpause wieder zusammen. Mit Spannung erwartet wurde dabei der Tagesordnungspunkt vier, bei dem es um das Bürgerbegehren ging. Von den Initiatorinnen des Bürgerbegehrens wurden am 10. September insgesamt 71 vorab von der Verwaltung gesiegelte Unterschriftenlisten vorgelegt, die insgesamt 2.881 Eintragungen enthalten. Diese wurden sodann von der Verwaltung hinsichtlich der Personalien, der Wahlberechtigung sowie der ordnungsgemäßen Unterschrift auf der Grundlage der hinterlegten Meldedaten geprüft. Hierbei wurden solche Eintragungen als ungültig markiert, die entweder völlig unleserlich waren, oder bei denen entscheidende Daten fehlten, die eine eindeutige Zuordnung nicht möglich machen. Außerdem wurden sowohl Eintragungen nicht berücksichtigt, die von einzelnen Personen für alle Familienmitglieder unterzeichnet worden sind oder mit „i. A.“ (im Auftrag) gekennzeichnet waren. Weiterhin wurden Mehrfacheintragungen derselben Person herausgefiltert. Im Ergebnis wurden 2.540 Eintragungen als unbedenklich und somit als gültig anerkannt. Das notwendige Quorum ist somit erreicht, so dass der Rat über das Vorliegen der Voraussetzungen zu beschließen hat.
Die Fraktionen im Rat haben nach der Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens den Beschluss gefasst, dass es in den nächsten drei Monaten einen Bürgerentscheid kommen wird. Dieser muss, ab dem Zeitpunkt des Beschlusses, innerhalb von drei Monaten durchgeführt sein. Dies bedeutet, dass bis Weihnachten spätestens eine Entscheidung fallen wird.
Für die Wahl selber hatte der Rat in Punkt drei der Tagesordnung die „Neufassung der Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden“ beschlossen. Diese beinhaltet, dass die Wahl fast ausschließlich per Briefwahl und nicht in Wahllokalen stattfinden kann. Somit hat jeder Bürger mit Wahlberechtigung in Geilenkirchen dann die Möglichkeit sich für oder gegen die Errichtung einer ZUE in Fürthenrode zu entscheiden. Anders als bei den üblichen Wahlvorgängen werden bei den Wahlbenachrichtigungen bereits Stimmzettel für die Abstimmung enthalten sein. „Somit braucht nicht jeder Bürger, der daran teilnehmen möchte, einen Wahlschein beantragen. Dies vereinfacht den Wahlvorgang und spart Kosten. Die Wähler können ihre Wahlscheine dann einfach wieder zurücksenden oder im Rathaus abgeben“, so Herbert Brunen, Erster Beigeordneter.
Eine „Sternstunde“ für die Demokratie in Geilenkirchen.
Fairerweise sollte die Verwaltung jetzt auch die tatsächlichen Kosten des Entscheides aufgrund einer kaufmännischen Kalkulationsbasis bekanntgeben. Hier wurde auf Vergleichsbasis mit anderen Gemeinden viel zu hoch gegriffen wurde. Für eine echte Demokratie, sollte uns jedoch kein Preis zu hoch sein!
Mit einer Quote von lediglich 11% kann man nicht von einer breiten Unterstützung aus der Bevölkerung sprechen. Im Vergleich zu anderen Bürgerbegehren ist die Erfolgschance bei einer Beteiligung von unter 15% statistisch gesehen extrem gering.