Behörden lehnen Verantwortung ab – Keine Lösung für „Schandfleck“ in Frelenberg

Abrissverfügung: bauordnungsrechtliche Maßnahme ist eine zu hohe rechtliche Hürde

Die Behörden von Stadt und Kreis sehen keine Notwendigkeit gegen die Besitzer des Hauses vorzugehen.

Übach-Palenberg. Es ist ein Anblick der viele Bürger im Ortsteil Frelenberg tagtäglich mehr verärgert. Die Rede ist von einem  abgebrannten Haus an der Straße „Gürzelweg“ zum Wohngebiet im „Fasanenweg“. Schutt, alte Autos, Maschinen und auch ein Container sind dort zu sehen. Bereits viermal musste die Feuerwehr in den letzten 18 Monaten ausrücken, um einen Brand auf dem Grundstück zu löschen. Beim ersten Einsatz, im Januar 2023, fand die Feuerwehr den Hausbesitzer tot in der Wohnung. Danach gab es weitere Brände, die allesamt auf Brandstiftung zurück zu führen sind.

Es ist eine Geschichte, deren Ursprung eigentlich gut 50 Jahre zurück liegt. Es handelt sich um den „Toten Mann“ in Übach-Palenberg, Ortsteil Frelenberg. Der Name entstand in den 1970er Jahren, als im Keller des freistehenden Hauses ein Mann tot aufgefunden wurde. In den Folgejahren war es ein „Rotlicht-Etablissement“. Um die Jahrtausendwende wurde das Haus samt Grundstück an einen Privatmann verkauft. Das heutige, angrenzende, Wohngebiet entstand erste einige Jahre später. 

Wir haben vor einigen Wochen bei der Stadt Übach-Palenberg angefragt, was mit dem Haus passiert. Es ist seit Jahren nur noch eine Ruine und Tummelplatz einiger Tiere, die man nicht im Garten haben möchte. Die Stadt Übach-Palenberg findet den Blick auf das Objekt auch nicht schön, meinte: „Für uns als Stadt Übach-Palenberg können wir ausführen, dass wir den Anblick und Zustand des Grundstückes außerordentlich bedauern. Jedoch ist das Grundstück durch einen Bauzaun gesichert. Es erfolgen regelmäßig Kontrollen, bei denen die Sicherung geprüft wird. Auch befindet sich am Bauzaun ein entsprechendes Siegel der Kreispolizeibehörde. Der ganz überwiegende Teil des Mülls/ Bauschutts befindet sich innerhalb der Umfriedung des Grundstücks. Von daher ist ein Eingreifen der Stadt Übach-Palenberg zur Zeit nicht geboten.“ Weitere Fragen zu diesem Thema sollten bitte an die zuständige Behörde, der Bauaufsicht des Kreises Heinsberg, erfolgen.

geilenkirchen-lokal.de hat diese angeschrieben und bekam folgende Antwort:

Das Objekt „Gürzelweg 22 in Frelenberg“ ist der Bauaufsichtsbehörde bekannt und wurde bereits im Rahmen von Ortsbesichtigungen durch die Bauaufsichtsbehörde in Augenschein genommen. Das Haus ist unbewohnt und somit leerstehend. Aufgrund der Abstände zu den benachbarten Grundstücken besteht keine offensichtliche Gefahr für Leib und Leben der Bewohner der umliegenden Grundstücke durch das Gebäude. Eine bauaufsichtliche Nutzungsuntersagung würde aufgrund der Unbewohnbarkeit des Gebäudes ins Leere führen. Das Grundstück und somit auch das Wohnhaus sind durch eine Zaunanlage abgesperrt. Dies gilt insbesondere auch für den „Eingangsbereich“ des Grundstücks; hier befindet sich auf dem Zaun sogar ein Pfandsiegel der Polizei, dass das Betreten des Grundstücks ausdrücklich untersagt. Bei den in der Vergangenheit aufgetretenen Brandstiftungen handelt es sich um mutwillige Straftaten, deren Ahndung nicht im Ermessen der Bauaufsichtsbehörde liegt. Die Bauaufsichtsbehörde bedauert den dort vorliegenden Anblick, der durch das verwahrloste Grundstück für die Allgemeinheit entsteht, jedoch wird an einer Abrissverfügung eines Gebäudes als tiefgreifendste bauordnungsrechtliche Maßnahme hohe rechtliche Hürden gestellt, die hier zusammenfassend nicht erfüllt sind.

Richtig in diesem Schreiben, dass es sich um eine (provisorische) Zaunanlage handelt. Wo sich aber der „Eingangsbereich“ befindet, ist seit Jahren ungewiss. Ein polizeiliches Pfandsiegel befindet sich – schwer ersichtlich – am Rand der Zaunanlage (siehe Foto). Über mögliche Grundwasserschäden hat die Behörde sich nicht geäußert. Durch die großen Mengen Löschwasser sind sicherlich viele grundwasserbelastende Stoffe ins Erdreich gedrungen. Die Frage nach dem/den jetzigen Besitzer(n) blieb unbeantwortet.

Auf dem Grundstück sind bei den Bränden u.a. mehrere Fahrzeuge, ein Container, Maschinen und viele andere, teilweise aus Kunststoff bestehende Teile verbrannt. Die Stadt und auch der Kreis haben sehr wohl die Möglichkeit ein Mahnschreiben mit der Vorgabe zur Beseitigung der „Müllhalde“ an den/die Erben des Verstorbenen zu senden. Sollte es keine Erben geben, sind Stadt und Kreis in der Pflicht, diesen „Schandfleck“ zu beseitigen. Denn dann sind die Behörden dafür verantwortlich, brauchen keine Abrissverfügung sondern einfach nur den guten Willen dies zu tun. Wir werden weiterhin darüber berichten.

3 Kommentare

  1. Super!

    „hier befindet sich auf dem Zaun sogar ein Pfandsiegel der Polizei, dass das Betreten des Grundstücks ausdrücklich untersagt“

    Problem erledigt, können wir doch nichts dafür wenn das Siegel keinen interessiert.

    „jedoch wird an einer Abrissverfügung eines Gebäudes als tiefgreifendste bauordnungsrechtliche Maßnahme hohe rechtliche Hürden gestellt, die hier zusammenfassend nicht erfüllt sind.“

    Lieber Bürger, das über steigt Deinen geistigen Horizont, deshalb versuchen wir erst gar nicht das genauer zu erklären!

    Ich finde Stadt und Kreis zeigen hier das sie völlig realitätsfremd sind und ihnen berechtigte Bürgerbedenken wie mögliche Umweltschäden egal sind. Hauptsache es holt sie keiner aus der Komfortzone.

    Danke für den Bericht!

  2. Als unmittelbarer Nachbar möchte ich von der Tatsache berichten, dass das Siegel, hinter dem sich für mich betrachtet, sich die Verantwortlichen zurückziehen, schon nach kurzer Zeit
    nicht mehr vorhanden war.

    Desweiteren ist der bezagte Zaun, nur durch einen einfachen Bindedraht verschlossen. Somit meine Frage an die Verantwortlichen, was soll dieser Zaun bewirken?
    Er stellt kein Hinderniss dar.
    Es ist traurig mit anzusehen, wie sich Verantwortliche mit solchen Aussagen, aus der Verantwortung ziehen möchten.

  3. Mich als betroffener Anwohner wundert die einseitige Sichtweise der Kommune. Wie auch aus Ihren Bildern hervorgeht gibt es noch erhebliches Brandpotential auf dem Gelände. Die vergangenen Einsätze der Feuerwehr hatten insbesondere auch zum Schwerpunkt das Übergreifen der Flammen auf die Umgebung zu verhindern. Mit Angst durften wir mehrfach das Unterfangen der Feuerwehrleute beobachten. Das ein Siegel eine erneute Brandstiftung nicht verhindert, sollte bereits die Anzahl der Brandstiftungen deutlich machen. Meines Erachtens kommt die Gemeinde Ihrer Sicherungspflicht nicht nach und nimmt weitere gefährliche Brände in Kauf statt wenigstens das Gelände von dem im großen Umfang vorhandenen brandfähigen Material zu befreien. Da verlässt die Gemeinde sich wohl offensichtlich nur auf das polizeirechtliche Siegel und verweist lediglich auf die Schritte die sie nicht tun vermag. Unverantwortlich meiner Meinung nach.

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