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Hochwasserkatastrophe: Spendengeldern noch vorhanden – Auszahlung an Härtefälle

Redaktion 17. August 2022 2 Min. Lesezeit
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Geilenkirchen. Die Hochwasserkatastrophe, die vor gut einem Jahr große Teile der Geilenkirchener Innenstadt in Mitleidenschaft gezogen hat, hat erhebliche Schäden an öffentlichen und privaten Gebäuden verursacht. Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger waren danach lange Zeit mit der Beseitigung der Schäden befasst. Zum Teil gelang dies mit Hilfe von Versicherungsleistungen, aber auch die Soforthilfemittel und die Wiederaufbauhilfen des Landes konnten Teile der Schäden abmildern. Dank der enormen Spendenbereitschaft konnte die Stadt Geilenkirchen bis jetzt insgesamt rund 600.000,- € aus diesen Spendenmitteln an die Betroffenen auszahlen.

Nachdem jetzt ein Jahr nach dieser Katastrophe vergangen ist, zeigt sich, dass in vielen Fällen Versicherungsleistungen nicht oder nicht in vollem Umfang ausgezahlt worden sind, und die Geschädigten erhebliche Eigenleistungen zur Behebung der Schäden aufbringen mussten.

Da die Stadt Geilenkirchen noch über einen Restbetrag aus den zweckgebundenen Spendengeldern verfügt, soll dieser Betrag jetzt noch an die von diesen wirklichen Härtefällen Betroffenen ausgezahlt werden.

Deshalb ergeht der Aufruf an alle Geschädigten, die bis jetzt noch keine Hilfen in Anspruch genommen haben oder bei denen größere Teile der ihnen durch das Hochwasser im vergangen Jahr entstandenen Schäden nicht durch Versicherungsleistungen, Unterstützungsleistungen des Landes NRW oder durch bereits erhaltene Spenden ersetzt worden sind, sich an die Stadt Geilenkirchen zu wenden.

Hierfür ist es erforderlich, den verbliebenen Schaden, der nicht auf andere Weise reguliert werden konnte, durch geeignete Belege glaubhaft zu machen. Entsprechende formlose Anträge können ab sofort bis spätestens zum 30.09.2022 gerichtet werden an

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