Düstere Aussichten für die Finanzen in Geilenkirchen

Dunkle Wolken ziehen über dem Geilenkirchener Rathaus auf.

Geilenkirchen. In der 11. Sitzung des Rates der Stadt Geilenkirchen segnete die Mehrheit der Stadtverordneten den Haushalt für das Jahr 2022 ab. Die Sprecher der Fraktionen machten deutlich, dass es um die Finanzen der Stadt nicht gut bestellt ist. Wie wird sich die desolate Finanzsituation auf die Entwicklung der Kommune auswirken?

Der Blick auf die Verpflichtungsermächtigungen 2022 gibt Aufschluss über die aktuell geplanten Maßnahmen mit Kostenansatz. Als Verpflichtungsermächtigung wird eine im Haushaltsplan veranschlagte Ermächtigung bezeichnet, die es der Verwaltung ermöglicht, auf Investitionsmaßnahmen einzugehen, die erst in späteren Haushaltsjahren finanziell zum Tragen kommen. Es sollte grundsätzlich gewährleistet sein, dass in Haushaltsjahren, in denen die Verpflichtungen zu Ausgaben führen, auch die notwendigen Finanzen bereit stehen (Quelle: HaushaltsSteuerung.de). So sind folgende Investitionen, die sich kurzfristig auswirken können in 2022 und 2023 bei den Verpflichtungsermächtigungen eingestellt:

Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Teveren, im Zusammenhang mit dem Neubau einer Kindertagesstätte, in Klammern der Kostenansatz für A 2022 und B 2023 in Euro. (A 1.600.000, B 1.600.00).

Bau einer Turnhalle an der GGS Gillrath (A 940.000, B 940.000).

Planung eines Blockheizkraftwerkes am Schul- und Sportzentrum Bauchem (A 200.000, B 200.000)

Sanierung des Rasenspielfeldes und der Nebenanlagen am Sportplatz Gillrath (A 202.000, B 202.000).

Sanierung (Neuaufbau) des Heidestadions in Teveren (A 520.000, B 520.000).

Kanalerneuerung im Tichelener Weg (A 215.000, B 215.000).

Kanalerneuerung in der Schützenstraße (A 175.000, B 175.000).

Erneuerung des Kanals in der Fliegerhorstsiedlung, 1. Bauabschnitt (A 600.000, B 600.000).

Erschließung und Erweiterung des Gewerbegebietes Niederheid westlich der B 221 (A 900.000, B 900.000).

Kanalsanierung Hinter den Höfen (A 1.200.000, B 850.000).

Neugestaltung des Tichelener Weg von der Hünshovener Gracht bis Am Wiesenhang (A 120.000, B 120.000).

Neugestaltung der Schützenstraße einschließlich einer Querungshilfe im Einmündungsbereich Sittarder Straße (A 310.000, B 310.000).

Neubau der Straßen in der Fliegerhorstsiedlung, 1. Bauabschnitt (A 450.000, B 450.000).

Straßenendausbau Hinter den Höfen (A 1.900.000, B 1.300.000).

Erschließung und Erweiterung des Gewerbegebietes Niederheid westlich der B 221 (A 1.650.000, B 1.650.000).

Naturerlebnisraum Geilenkirchener Wurmtal (A 1.100.00, B 900.000).

Insgesamt sind für diese Maßnahmen 12.082.500 Euro im Jahre 2022 und 10.932.500 Im Jahre 2023 veranschlagt. Ob die Kosten einzuhalten sind, bleibt allerdings abzuwarten. Beim Blick auf vergangene Baumaßnahmen war der anfänglich geplante finanzielle Rahmen oftmals überschritten worden. Das verdeutlicht bei näherer Betrachtung auch der Haushaltsplan 2022. Ein Beispiel ist hier der Bau der Turnhalle in Gillrath, bei der eine Kostensteigerung in Höhe von 1,4 Millionen Euro eingetreten ist.

Unter Investitionstätigkeit für das Jahr 2022 ist des weiteren  im Haushalt die Erneuerung des Pater-Briers-Weges zwischen Hünshoven und Prummern inklusive der Herstellung eines Radweges zu finden. Wer diese Holperstrecke mit dem Fahrzeug befährt wird wissen, dass die Sanierung dieser Gemeindeverbindungsstraße längst überfällig ist.

4 Kommentare

  1. Tatsächlich sind alle hier aufgeführten Maßnahmen für „die Finanzen in Geilenkirchen“ zunächst unproblematisch, weil sie investiv sind, d.h. es wird in Vermögen investiert. (Es wird quasi Geld gegen Gebäude und Straßen getauscht, die den selben Wert haben) Dadurch bleibt das Eigenkapital konstant und die Rücklagen verringern sich zunächst nicht. Problematisch sind eher alle Ausgaben, die konsumtiv sind, denen also am Ende keine Vermögenswerte entgegen stehen. Diese zu reduzieren ist ungleich schwerer, auch deshalb, weil nur ein geringer Anteil davon sogenannte freiwillige Leistungen sind. Langfristig am erfolgversprechensten dürfte es daher sein, die Einnahmen insbesondere durch die Ansiedlung neuer Gewebebetriebe oder die Erhöhung der Einwohnerzahl durch neue Baugebiete und Mehrfamilienhäuser zu erhöhen.

  2. „Ob die Kosten einzuhalten sind, bleibt allerdings abzuwarten. Beim Blick auf vergangene Baumaßnahmen war der anfänglich geplante finanzielle Rahmen oftmals überschritten worden.“

    Hier sollte man einmal ernsthaft hinterfragen warum die Planung anscheinend „oftmals“ überschritten wurde um welchen Faktor. Es hat für mich den Anschein das eine zu konservative Planung erfolgt um ein Vorhaben genehmigt zu bekommen und dann später „überraschend“ unerwartete Kosten auftauchen. Oder die Bieter bei einer Ausschreibung zunächst bewusst Kosten zu niedrig ansetzen.
    Das kann sicherlich mal passieren, aber die Stadtverwaltung sollte diesbezüglich doch Erfahrungen sammeln um den Planungsprozess zu optimieren.
    So etwas könnte sich ein kleines oder mittelständiges Unternehmen auf Dauer nicht leisten…
    Wenn wir Bürger demnächst mehr Steuern zahlen sollen, haben wir ein berechtigtes Interesse daran, dass mit „unserem Geld“ verantwortungsvoll umgegangen wird!

  3. Man sollte, auch wenn es immer als gering bezeichnet wird, die freiwilligen Ausgaben, einschl. der bazugehörigen Arbeitsstellen in der Verwaltung, überprüfen. Oft werden bezuschusste Stellen nach Ende der Fördergelder, nicht mehr abgebaut. Ruhesessel ist angesagt. Wie sieht es mit Beiträgen an vereinsahnliche Organisationen aus? Wir zuahlen doch hoffentlich z.B. nicht weiter Beiträge an Fairtrade. Das sollte man alles mal prüfen.
    Ist der Neubau von Feuerwehrhäusern in den einzelnen Stadtteilen unter dem Auspekt der stark rückläufigen „Freiwilligen“ sinnvoll oder könnte man bestehende nicht modernisieren? Überall erstehen Neubaugebiete, aber wer von den Zugezogenen treten noch in die Freiwillige Feuerwehr ein?
    Der Schwund ist im den letzen 2 Jahrzehnten nachvollziehbar. In einigen Orten sind die Gerätehäuser schon verschwunden. Leider……… Ich nehme an, das in den anderen Hilfsorganisationen es nicht anders aussieht.
    Viele wollen sich nur noch bedienen lassen und stellen Ansprüche

  4. Hallo Herr Kravanja, es gibt einen Unterschied zwischen Konsum und Investition. Verstanden. Was ist aber mit einer Investition, die die Mehrheit der Betroffenen derzeit gar nicht haben will, wie es z. B. beim Straßenausbau in Grotenrath der Fall ist? Die Mehrheit der Anlieger könnte gut und gerne noch einige Jahre mit dem Zustand der Straße leben. Stadt und Politik wollen den Ausbau jetzt aber gnadenlos durchziehen, egal, was es kostet. „Da gibt es kein Zurück mehr.“ Ist das so? Wenn das Geld nicht reicht, fassen wir einen Beschluss und erhöhen die Grundsteuer, dann passt die Kasse wieder? Wenn das Geld nicht reicht, muss man Vorhaben prüfen und evtl. auf später verschieben, egal ob Konsum oder Investition. So wird ein Schuh draus.
    Vorausschauend zu handeln – das ist Aufgabe der Politik. Dieses Handeln gehört nicht dazu.

    Und eine letzte Frage: Wir haben jetzt – wahrscheinlich wie alle anderen auch – ZWEI Bescheide zur Grundsteuer, einer davon bereits bestandskräftig. Dürfen wir uns jetzt einen aussuchen? Zwei Bescheide sind m.E. unzulässig und rechtswidrig. Herr Kranvanja, erklären Sie es mir oder erklären Sie es der Stadtverwaltung. Es ist die Umsetzung Ihres Ratsbeschlusses.

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