Kreis Heinsberg. Da im Kreis Heinsberg die Inzidenz länger unter 100 liegt, sind wieder mehr Lockerungen möglich, da die Einschränkungen der Bundesnotbremse entfallen.
Für einige dieser Lockerungen ist ein Nachweis einer vollständigen Impfung oder einer Genesung von einer Corona-Infektion erforderlich. Zum Nachweis des Impfschutzes dient der Impfpass oder ein entsprechend ausgestelltes ärztliches Formular über die Impfung. Für genesene Personen bereitet das Gesundheitsamt des Kreises Heinsberg schriftliche Nachweise vor, die spätestens Anfang nächster Woche verschickt werden. Alle Personen, die seit Beginn der Pandemie ein positives PCR-Testergebnis hatten, erhalten eine Bescheinigung darüber. Über positive Schnelltestergebnisse oder Antikörpertests werden keine Bescheinigungen ausgestellt, da Bundes- und Landesregelungen für diese Fälle keine Gleichstellung mit vollständig geimpften und negativ getesteten Personen vorsehen.
Für alle Personen, die künftig ein positives PCR-Testergebnis erhalten, gilt der entsprechende Laborbefund als Nachweis. Der Befund sollte sorgfältig aufbewahrt werden.
Mit den ab Freitag gültigen Lockerungen rückt das Thema Kontaktpersonennachverfolgung wieder stärker in den Fokus. An vielen Stellen wird die Datensammlung via digitaler App per Smartphone angeboten. Da es mittlerweile eine Vielzahl solcher Apps gibt, bei denen jeweils eine Registrierung mit den persönlichen Daten notwendig ist, empfiehlt der Kreis Heinsberg die Nutzung der App „Meine Checkins“. Diese App, die im Auftrag der Stadt Köln entwickelt wurde, bietet dem Nutzer eine Erleichterung, weil auch bei unterschiedlichen Anbietern zur Kontaktpersonennachverfolgung, eine einmalige Registrierung mit den persönlichen Daten genügt. Durch die Erfassung eines QR-Codes werden die gespeicherten Daten an die entsprechende Plattform weitergegeben.