Kreis Heinsberg. Mit Inkrafttreten der Neuerungen im Infektionsschutzgesetz hat der Kreis Heinsberg die Aufhebung der Allgemeinverfügung im Zusammenhang mit Ausnahmeregelungen innerhalb der Coronaschutzverodnung veranlasst. Mit Ablauf des 23. April verliert die Allgemeinverfügung ihre Gültigkeit und wird formal von den Neuerungen des Infektionsschutzgesetzes abgelöst. Da der Kreis Heinsberg seit mehr als drei Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschritten hat, gelten die mit diesem Grenzwert verbundenen Einschränkungen für das Kreisgebiet Heinsberg. Zudem dürfen ab Dienstag, 27. April alle Geschäfte, die nicht „systemrelevant“ keine Kunden mehr durch die Türe lassen. Dies geschieht aufgrund der Vorgaben, die besagen, wenn drei Tage in Folge eine Inzidenz von über 150 vorliegt, die Geschäfte wieder schließen müssen. Für die rechnerischen drei Tage wurden Freitag, Samstag und Sonntag herangezogen. Am Freitag lag die Inzidenz im Kreis Heinsberg bei 155. Sie hätte auch am Wochenende weder steigen noch sinken können, da das Gesundheitsamt des Kreises Heinsberg am Wochenende keine Zahlen an das RKI übermittelt. Bleibt die Frage, warum der Kreis nicht den Montag und Dienstag abwartet und die Bewertung dann aufgrund der vorliegenden, neuen Zahlen vornimmt? Dies wären für die Geschäftsleute zumindest zwei oder drei weitere Tage mit Einnahmen!
Eine Zusammenfassung der Neuerungen stellt der Kreis Heinsberg auf der Homepage unter www.kreis-heinsberg.de zur Verfügung. Die bedeutendsten Änderungen betreffen die Ausweitung der Kontaktbeschränkungen vom öffentlichen auf den nun auch privaten Raum sowie eine erstmals gültige Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr.