Geilenkirchen/Kreis Heinsberg. Der Kreis sowie die Städte und Gemeinden in Heinsberg haben jetzt beschlossen, dass ab Montag, 1. Februar, in der Kreisverwaltung sowie in allen Rathäusern der zehn Städte und Gemeinden eine verschärfte Maskenpflicht gilt. Besucher müssen für die Zeit ihres Aufenthaltes einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske oder FFP2-Maske) tragen.