Geilenkirchen. Unter den 85 Asylbewerbern, die Geilenkirchen zu betreuen hat, leben 18 Kinder in zehn asylsuchenden Familien. Nach Auskunft von Jugendamtsleiter Wilfried Schulz in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses stammen davon sieben aus Serbien-Montenegro, jeweils zwei aus dem Kongo, Iran und dem Sudan sowie jeweils ein Kind aus Äthiopien, Angola, Tschetschenien, Bangladesch und Ägypten. Von diesen Kindern wohnen elf aus sechs Familien in Mietwohnungen, drei aus zwei Familien in der städtischen Unterkunft Bauchemer Gracht und vier aus drei Familien in der Unterkunft Limitenweg.
Vor allem die Unterbringung am Limitenweg sorgte für eine Diskussion im Ausschuss. Ruth Thelen (Grüne) wies darauf hin, dass dort auch Obdachlose wohnen und die gemeinsame Unterbringung von Asylbewerberfamilien und Obdachlosen vermieden werden sollte, weil es Problemfälle bei den Obdachlosen (Drogen, Alkoholmissbrauch) geben könnte. Beigeordneter Hebert Brunen sah diese Gefahr zumindest zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Dennoch werde man demnächst die Obdachlosen wieder in einem Haus in Kogenbroich unterbringen können, was die Unterkunft am Limitenweg für Asylbewerber frei halte. Im Moment sei man froh darüber, die Asylbewerber überhaupt familiengerecht untergebracht zu haben. Ihre Zahl steige ständig, die Unterbringung könne man gleichsam als „Tagesgeschäft“ sehen.
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses berichtete Wilfried Schulz auch über Änderungen im Bereitschaftsdienst beim Jugendamt der Stadt. Demnach ist der Bereitschaftsdienst weitgehend an die Pädagogische Ambulanz in Kaarst delegiert worden. Wer bei Problem- oder Notfällen in der Familien- oder Jugendhilfe beim Jugendamt Geilenkirchen anruft, wird außerhalb der städtischen Dienstzeiten auf die Rufnummer dieser Einrichtung verwiesen, deren Mitarbeiter nötigenfalls auch vor Ort erscheinen.
Diese Regelung sei erheblich kostengünstiger als der Einsatz von Jugendamtsmitarbeitern in einem Bereitschaftsdienst, sagte Schulz. Ein Problem, so der Jugendamtsleiter, gibt es jedoch: Bei einer notwendigen „Inobhutnahme“, also der schnellen und kurzfristigen Unterbringung von Jugendlichen in einem Heim, sagt die Rechtsprechung, dass diese Aufgabe nicht an andere Einrichtungen delegiert werden kann. Ein Bereitschaftsdienst für diese Fälle würde die Stadt jährlich bis zu 20.000 Euro kosten. Deshalb, so Wilfried Schulz, werden die Kommunen im Kreis Heinsberg, die ein Jugendamt haben, und das Kreisjugendamt selbst einen gemeinsamen Bereitschaftsdienst einrichten, was die Kosten pro Kommune auf 4000 Euro jährlich senkt. Mit der Feststellung, dass es in Geilenkirchen etwa 25 Notrufe in der Jugendhilfe gibt, wobei fünf davon eine Inobhutnahme zur Folge haben, machte Schulz die Notwendigkeit der Bereitschaftsdienste deutlich.
Der Jugend- und Sozialamtsleiter hatte auch eine erfreuliche Mitteilung: Das Projekt „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“, in dessen Rahmen es in Geilenkirchen seit etwa drei Jahren viele Aktionen und Veranstaltungen gibt – auch mit dem Ziel, Menschen jeder Herkunft zu integrieren, sei beim Bund gut angekommen, wobei vor allem der große Einsatz ehrenamtlicher Kräfte aus Vereinen und Gruppen gewürdigt werde. Unter den aktiven Mitstreitern des Projektes gebe es auch zwei Asylbewerberfamilien mit Kindern, berichtete Schulz. Der Bund habe das Projekt jetzt ohne jede Auflage „in die Verlängerung geschickt“. Das heißt, es wird für ein weiteres Jahr „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ 90.000 Euro Bundeszuschuss geben. (mh)