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Polizei darf Karl D. beobachten – Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden

Redaktion Veröffentlicht:24. Januar 2011 | Aktualisiert:24. Januar 2011 1 Minute gelesen

Heinsberg-Randerath. Das Aachener Verwaltungsgericht hat am Montag darüber entschieden, ob die polizeiliche Überwachung des entlassenen Sexualstraftäters Karl D. in Heinsberg-Randerath rechtmäßig ist oder nicht. Die Richter entschieden, dass eine dauerhafte Überwachung mit dem Gesetz vereinbar ist. Geklagt hatte der Bruder von Karl D., der seine Privatsphäre verletzt sah und der Observation durch die Polizei ein Ende setzen wollte. „Das ganze Dorf sei jetzt zumindest etwas beruhigter“, meinte ein Sprecher der Bürgerinitiative, die ein ganzes Jahr lang vor dem Haus, in dem Karl D. wohnt, demonstrierte. Die Polizei wird also auch weiterhin Karl D. rund um die Uhr beobachten. Eigens dazu haben die Beamten mittlerweile einen Container, aus dem heraus sie das Haus beoachten. Die geschätzten Kosten für diese Überwachung belaufen sich auf etwa 100.000 Euro pro Monat.

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