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ZUE-Eilverfahren abgelehnt – Schuldhaftes Verzögern der Stadt läge nicht vor

Redaktion Veröffentlicht:31. Januar 2025 | Aktualisiert:5. Februar 2025 2 Minuten gelesen
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Geilenkirchen. Der Streit über den Termin der Abstimmung für den Bürgerentscheid bezüglich der Zentralen Unterbringungseinheit (ZUE), führte die Beteiligten bis vor das Oberverwaltungsgericht NRW. Dort wurde ein Antrag im Eilverfahren eingereicht. Die zuständigen Richter haben jedoch den Antrag abgelehnt. Lesen Sie die komplette Presseerklärung:

Stellungnahme des Bürgerbegehrens:

Wir, die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens „Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE)“ in Geilenkirchen, möchten sie hinsichtlich der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW in dem von uns initiierten Eilverfahren informieren.
Das Oberverwaltungsgericht hat den Eilantrag abgelehnt, obwohl es unsere Ansicht, dass die erneute Genehmigung einer Dreimonatsfrist rechtswidrig ist, bestätigt hat.

Insoweit führt das Oberverwaltungsgericht aus:
„Die damit einhergehende Nichteinhaltung der in § 26 Abs. 6 Satz 4 GO NRW geregelten Drei-Monats-Frist ist nicht dadurch „geheilt“, dass der Rat der Antragsgegnerin seine Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gemäß Â§ 26 Abs. 6 Satz 1 bzw. Satz 2 GO NRW am 18. Dezember 2024 wiederholt hat. Eine Wiederholung der Entscheidung setzt die Drei-Monats-Frist nicht erneut in Gang. Diese Frist steht nicht zur Disposition der Beteiligten, insbesondere eröffnet § 26 Abs. 6 Satz 4 GO NRW dem Rat bzw. der Gemeinde nicht die Möglichkeit, durch wiederholende Entscheidungen Zeit für die Durchführung des Bürgerentscheids zu gewinnen.“
Obwohl das Oberverwaltungsgericht unsere rechtliche Einschätzung teilt, hat es die Beschwerde zurückgewiesen, da – entgegen unserer Ansicht – ein schuldhaftes Verzögern der Stadt nicht vorliege.

Ungeachtet dessen, konnten wir der im Rahmen des Gerichtsverfahrens gewährten Akteneinsicht in die Verwaltungsakte entnehmen, dass der „fatale Fehler“, welcher zur Wahlpanne führte, der „Verantwortlichen Stelle“ der Stadt Geilenkirchen unterlaufen ist.

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