Zum Inhalt springen
  • Instagram
  • Facebook
  • Mastodon
  • Instagram
  • Facebook
  • Mastodon
cropped-Banner2.png

Lokalnachrichten aus Geilenkirchen und dem Kreis Heinsberg. Immer aktuell !

Primäres Menü
  • Home
  • Allgemein
  • News
  • Polizeiberichte
  • In eigener Sache
    • Notrufnummern im Kreis
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
    • Kontaktformular

Anzeige

Werbung KSK HS-1
Anzeige vorne Mitte
NEW kleinanzeige 70x40
cropped-Banner-MK PROTECT3b Anzeige
  • Allgemein

ZUE-Eilverfahren abgelehnt – Schuldhaftes Verzögern der Stadt läge nicht vor

Redaktion Veröffentlicht:31. Januar 2025 | Aktualisiert:5. Februar 2025 2 Minuten gelesen
admin-ajax.php

Geilenkirchen. Der Streit über den Termin der Abstimmung für den Bürgerentscheid bezüglich der Zentralen Unterbringungseinheit (ZUE), führte die Beteiligten bis vor das Oberverwaltungsgericht NRW. Dort wurde ein Antrag im Eilverfahren eingereicht. Die zuständigen Richter haben jedoch den Antrag abgelehnt. Lesen Sie die komplette Presseerklärung:

Stellungnahme des Bürgerbegehrens:

Wir, die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens „Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE)“ in Geilenkirchen, möchten sie hinsichtlich der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW in dem von uns initiierten Eilverfahren informieren.
Das Oberverwaltungsgericht hat den Eilantrag abgelehnt, obwohl es unsere Ansicht, dass die erneute Genehmigung einer Dreimonatsfrist rechtswidrig ist, bestätigt hat.

Insoweit führt das Oberverwaltungsgericht aus:
„Die damit einhergehende Nichteinhaltung der in § 26 Abs. 6 Satz 4 GO NRW geregelten Drei-Monats-Frist ist nicht dadurch „geheilt“, dass der Rat der Antragsgegnerin seine Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gemäß § 26 Abs. 6 Satz 1 bzw. Satz 2 GO NRW am 18. Dezember 2024 wiederholt hat. Eine Wiederholung der Entscheidung setzt die Drei-Monats-Frist nicht erneut in Gang. Diese Frist steht nicht zur Disposition der Beteiligten, insbesondere eröffnet § 26 Abs. 6 Satz 4 GO NRW dem Rat bzw. der Gemeinde nicht die Möglichkeit, durch wiederholende Entscheidungen Zeit für die Durchführung des Bürgerentscheids zu gewinnen.“
Obwohl das Oberverwaltungsgericht unsere rechtliche Einschätzung teilt, hat es die Beschwerde zurückgewiesen, da – entgegen unserer Ansicht – ein schuldhaftes Verzögern der Stadt nicht vorliege.

Ungeachtet dessen, konnten wir der im Rahmen des Gerichtsverfahrens gewährten Akteneinsicht in die Verwaltungsakte entnehmen, dass der „fatale Fehler“, welcher zur Wahlpanne führte, der „Verantwortlichen Stelle“ der Stadt Geilenkirchen unterlaufen ist.

  • Allgemein

Beitragsnavigation

Zurück: Lampe verursacht Wohnungsbrand
Weiter: Schreck bei Landung: Geplatzter Reifen einer AWACS-Maschine in Geilenkirchen

Ähnliche Artikel

Bedienstete_Stadt
2 Minuten gelesen
  • Allgemein

Stadt Geilenkirchen würdigt MitarbeiterInnen für Engagement und Leistungen

Redaktion 4. Mai 2026 0
Blaulicht
1 Minute gelesen
  • Allgemein
  • Polizeiberichte

Anwohner überrascht Einbrecher in Mehrfamilienhaus – Zeugen gesucht

Redaktion 27. April 2026 0
CDU_Vorstand
1 Minute gelesen
  • Allgemein

CDU-Stadtverband Geilenkirchen wählte neuen Vorstand

Redaktion 20. April 2026 0
Vergabe PS Zweckertrag
3 Minuten gelesen
  • Allgemein

Kreissparkasse Heinsberg vergibt Spenden an mehr als 150 Vereine

Redaktion 18. April 2026 0
Bernd Krückel und Tom Schnelle, MdL
3 Minuten gelesen
  • Allgemein

Rund 755.000 Euro für Krankenhäuser in Heinsberg und Erkelenz

Redaktion 13. April 2026 0
Uebergabe_Zertifikat_Volksbank
2 Minuten gelesen
  • Allgemein

Karitative Zertifikate ermöglichen Projekte in der Region – Lebenshilfe Heinsberg und Hospizbewegung CAMINO erhalten Spenden

Redaktion 13. April 2026 0

Allgemein

Stadt Geilenkirchen würdigt MitarbeiterInnen für Engagement und Leistungen Bedienstete_Stadt 1

Stadt Geilenkirchen würdigt MitarbeiterInnen für Engagement und Leistungen

4. Mai 2026 0
Postfiliale in der Haihover Strasse eröffnet – Saado Post & More Postfiliale_Haihover Strasse 2

Postfiliale in der Haihover Strasse eröffnet – Saado Post & More

4. Mai 2026 0
Verkehrsunfall mit schwerverletzter Person Blaulicht 3

Verkehrsunfall mit schwerverletzter Person

4. Mai 2026 0
After Work Markt in Geilenkirchen startet wieder am Donnerstag After Work 2026 4

After Work Markt in Geilenkirchen startet wieder am Donnerstag

4. Mai 2026 0

Anzeigen

relax-immobilien_logo_neu
Optik-und-Akustik-Laumen
Schaffrath_2019_
Hirsch_Apotheke
batalia
  • Instagram
  • Facebook
  • Mastodon
  • Instagram
  • Facebook
  • Mastodon
Copyright Wordpress 2025 Alle Rechte vorbehalten. | MoreNews von AF themes.