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„Liquidation der Entwicklungsgesellschaft stoppen“ – Antrag der CDU

Redaktion Veröffentlicht:11. Februar 2023 | Aktualisiert:11. Februar 2023 2 Min. Lesezeit
Loherhof 2

Es war das vorerst letzte Projekt der Entwicklungsgesellschaft der Stadt Geilenkirchen (ESG) und Kreissparkasse, Loherhof 2 (im Vordergrund). Unser Foto entstand Anfang Februar 23.

Geilenkirchen. Seit 2013 wurde die Schaffung von Bauland in Geilenkirchen im Zusammenwirken von Stadt Geilenkirchen und Kreissparkasse Heinsberg realisiert. Die  Kreissparkasse, die neben der Stadt in der seinerzeit gegründeten Entwicklungsgesellschaft (ESG)  als Gesellschafter fungierte, entsandte zwei Mitarbeiter, die als Geschäftsführer unter anderem für die Vermarktung mit Ankauf von Grundstücken und den Tausch-, Kompensations- und Entwicklungsflächen zuständig waren. In den vergangenen beiden Jahren waren je ein Geschäftsführer von Stadt und Kreissparkasse für die ESG tätig. Während der rund zehn Jahre realisierte die ESG  Baugebiete für Ein- und Mehrfamilienhäuser  in Teveren und Lindern sowie im Innenstadtbereich am Hartbaumpfad. Auch veränderte eine bauliche Erweiterung linksseitig der Jülicher Straße Richtung Immendorf in Hünshoven das Stadtbild maßgeblich mit der Realisierung des Flussviertels und den Baugebieten Loherhof 1 und Loherhof 2 (im Bau befindlich). Ein Antrag von Bündnis90/Die Grünen in der Ratsitzung vom 30. Juni 2021 zielte auf die Beendigung der Zusammenarbeit mit der Kreissparkasse und sollte das Ende der ESG besiegeln. Diesem Antrag wurde gegen die Stimmen der CDU (es fehlten drei CDU Stadtverordnete) zugestimmt, so dass die Entwicklungsgesellschaft aufgelöst werden sollte. Eine rege Bautätigkeit, wie sie in den anderen Kommunen im Kreis Heinsberg derzeit sichtbar ist, scheint es in der Stadt an der Wurm aktuell nicht zu geben. Bis auf privatwirtschaftliche Projekte, die den Bau von Mehrfamilienhäusern umfassen und der bereits erwähnten Bautätigkeit in Loherhof 2 tut sich in Geilenkirchen wenig.

Dies hat auch die CDU bemerkt, deren Fraktion in der Ratssitzung am 8. Februar 2023 auf das Grundthema einging. Fraktionsvorsitzender Manfred Schumacher überreichte der Bürgermeisterin einen Antrag, demnach die Liquidation der ESG nicht weiter betrieben werden soll, sondern die Möglichkeit ihres Fortbestandes zu prüfen sei. „Geilenkirchen steht im Kreis Heinsberg an vorletzter Stelle, wenn es um Baulandentwicklung geht“, wies Schumacher in seiner Haushaltsrede auf den negativen Trend hin. „Die aktuelle haushalterische Entwicklung der Stadt Geilenkirchen führt zwangsläufig zu der Frage, ob die beschlossene Kündigung der ESG weiterhin der richtige Weg ist“, begründete Manfred Schumacher die Intention des CDU-Antrages. Vor dem Hintergrund der damaligen Haushaltssicherung und personeller Engpässe im zuständigen Amt, sei die ESG 2013 gegründet worden. Die aktuell schwierige Haushaltslage mit drohender Haushaltssicherung veranlasse nun die CDU, den Antrag zur Prüfung zur Rücknahme der Kündigung zu stellen. Gerate die Stadt Geilenkirchen in die Haushaltssicherung, sei der freie Ankauf von Flächen ohne Genehmigung der Aufsichtsbehörde nicht mehr möglich. Betreibe man die Baulandentwicklung aber weiterhin innerhalb einer Gesellschaft, werde die Möglichkeit geschaffen, die benötigten Mittel außerhalb des Haushalts bereit zu stellen. Die Stadt solle nun einen Fortbestand der Entwicklungsgesellschaft prüfen unter Berücksichtigung verschiedener Vorschläge, welche die CDU in ihrem Antrag formuliert hat. Dazu gehörten unter anderem die Änderung des Gesellschaftszwecks, die eine Wohnbauentwicklung inklusive Nachverdichtung und Innenentwicklung beinhaltet sowie eine Änderung der Geschäftsanteile zugunsten der Stadt.

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