
Geilenkirchen. Nach der Inzidenzstufenregelung der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wird auch das Land NRW mit Wirkung ab Freitag, dem 11. Juni, der Stufe 1 zugeordnet. Nachdem die 7-Tage-Inzidenz landesdurchschnittlich an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Wert von 35 lag, sind nach dem morgigen Überbrückungstag ab Freitag demnach weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen innerhalb der Inzidenzstufe 1 gültig. Der Kreis Heinsberg hatte die Inzidenzstufe 1 bereits am vergangenen Sonntag, den 6. Juni, erreicht. Ab Freitag benötigen Besucher in Gastronomie und Restaurants keinen negativen Schnelltest. Lediglich die Vorgaben bezüglich Abstandsregelung und Anzahl der an einem Tisch sitzenden Personen müssen laut den Vorgaben der Schutzverordnung noch eingehalten werden.
Die weiteren Lockerungen betreffen u. a. die Bereiche Kultur, Sportausübung und Gastronomie. Vereinzelt gelten neue Regelungen erst ab dem 1. September. Eine Übersicht über die Maßnahmen in den jeweiligen Stufen stellt das Land NRW bzw. das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf seiner Homepage unter https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw zur Verfügung.