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Vatertag mit Bier und Bollerwagen – Was ist erlaubt? – Hinweise des Kreis Heinsberg

Redaktion 20. Mai 2020 1 Min. Lesezeit

Kreis Heinsberg. Gerade am Vatertag gilt besonders die gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr sowie die grundsätzliche Rücksichtnahme in Bezug auf die Einhaltung der CoronaSchVO. Die Polizei wird am Vatertag verstärkte Kontrollen durchführen und dabei insbesondere darauf achten, dass Verkehrsteilnehmer vor Antritt der Fahrt keinen Alkohol getrunken oder Drogen konsumiert haben. Dies gilt auch für Fahrradfahrer. Hier sollte man daran denken, dass man über 0,3 Promille Atemalkoholkonzentration bei einem Unfall oder bei auffälligen Ausfallerscheinungen auch mit einer Strafanzeige rechnen muss. Ab 1,6 Promille gilt man als Fahrradfahrer als absolut verkehrsuntüchtig. Dann muss man auch mit dem Entzug der Fahrerlaubnis und drei Punkten in Flensburg rechnen. Für NRW gilt: Besuche oder Treffen zwischen Personen aus zwei Haushalten sind erlaubt. Menschen aus mehreren Haushalten zu treffen ist daher verboten und stellt einen Verstoß gegen die CoronaSchVO dar. In diesem besonderen Jahr ist es wichtig Rücksicht zu nehmen. Vatertagsausflüge sollten auf das nächste Jahr verschoben werden. Vielleicht ist das ein guter Anlass den Vatertag mit den Menschen zu verbringen, die ihn erst so besonders machen: den Kindern und der Familie! Wir wünschen allen Vätern einen schönen Feiertag!

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