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Verkehrsunfallpräventionskonzept „Weiße Kreuze“ wird fortgesetzt!

Redaktion Veröffentlicht:1. Dezember 2011 | Aktualisiert:3. März 2022 2 minutes read

Kreis Heinsberg. Im Juli 2011 ereignete sich in Gangelt auf der Bundesstraße 56 kurz vor Gillrath hinter einer Links-Kurve ein sehr schlimmer Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang.  Gut einen Monat später gab es im August 2011 einen weiteren tödlichen Verkehrsunfall.  Diesmal kam es im Selfkant auf einem Teilstück der Bundesstraße 56 n aus Fahrtrichtung Niederlande in Fahrtrichtung Anschlussstelle Tüddern zu dem folgenschweren Unfall.
Wir berichteten über die tragischen Ereignisse, bei denen ein junger  Mann im Alter von 18 Jahren und eine Frau im Alter von 42 Jahren ihre Leben verloren. Diese schlimmen Unfälle hat die Kreispolizeibehörde wiederum zum Anlass genommen und das Verkehrsunfallpräventionskonzept „Weiße Kreuze“ fortgesetzt.
Am Dienstag wurde an der Unfallstelle, an der der junge Mann tödlich verunglückte, ein weißes ca. 1 Meter großes Kreuz als Mahnmal und Zeichen des Mitgefühls aufgestellt.  Auf der Bundesstraße 56 n wird demnächst auch für die tödlich verunglückte Frau ein Kreuz folgen.
Schirmherr dieser Aktion ist Landrat Stephan Pusch. Eine Gruppe junger engagierter Menschen um den Rene Stegemann und Fabian Ortleb hat sich angeboten, dem Kreis Heinsberg diese weißen Kreuze zur Verfügung zu stellen. Ihnen ist die Verkehrssicherheit insgesamt, aber insbesondere die der jungen Fahrer, ein wichtiges Anliegen. Deshalb haben sie sich auch bereit erklärt, für ein Jahr die Patenschaft der Kreuze zu übernehmen.
Die Aktion „Weiße Kreuze“ soll ohne viele Worte berühren, sensibilisieren und zum Nachdenken anregen. Sie ist ein weiterer Baustein der Präventionsarbeit, die darauf ausgerichtet ist, die emotionale Seite der Menschen anzusprechen. Über eine damit einsetzende Reflexion und Verhaltensänderung soll insbesondere die Anzahl der Schwerstunfälle verringert werden.

Bevor die Kreuze aufgestellt werden, wird in angemessener Form mit den Beteiligten und Angehörigen geklärt, ob sie mit der Aufstellung eines Kreuzes einverstanden sind. Auf ihre Gefühle und Interessen wird dabei besondere Rücksicht genommen.

Sind die Angehörigen damit einverstanden, wird ein weißes Kreuz in Abstimmung mit den Straßenbaulastträgern am Straßenrand aufgestellt.

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