
Geilenkirchen. Die Verwaltung der Stadt Geilenkirchen hat am Donnerstag, 23. Januar, auf ihrer Webseite mitgeteilt, dass der Termin für den Bürgerentscheid feststeht. In der Mitteilung der Stadt heißt es:
Für die Durchführung des Bürgerentscheids „Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE)“ ausschließlich per Briefabstimmung hat die Bürgermeisterin gemäß § 2 der Satzung der Stadt Geilenkirchen für die Durchführung von Bürgerentscheiden den Zeitraum vom 24. Februar bis 16. März festgesetzt. Letzter Abstimmungstag ist der 16. März 2025 bis 16 Uhr.
Die im Bürgerentscheid zu entscheidende Fragestellung lautet:
„Sind Sie dagegen, dass auf dem Grundstück Flur 44, Flurstück 181 in Geilenkirchen eine „Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE)“ zur Unterbringung von maximal 350 geflüchteten Menschen durch die Bezirksregierung Köln errichtet, betrieben und sicherheitstechnisch betreut wird und die Stadt die Verhandlungen mit der Bezirksregierung Köln über die Errichtung einer ZUE fortführt, weil in der Nähe zwei kleine Dörfer – Rischden und Hochheid mit einer in Summe deutlich geringeren Bevölkerungsanzahl (250) als die ZUE maximal an Bewohnerinnen und Bewohner aufweisen wird – vorhanden sind und der Standort auf dem als Gewerbefläche definierten Areal des Gewerbegebietes An Fürthenrode in unmittelbarer Nähe der dort ansässigen Unternehmen liegt und die Stadt Geilenkirchen die verpflichtend aufzunehmenden Flüchtlinge ohne Wohnsitzauflage auch dezentral oder zumindest in einer ZUE an einem anderen Ort unterbringen könnte, ohne dass die Gemeinschaft aus Bevölkerung und Gewerbetreibenden durch die Platzierung einer ZUE an diesem Ort systemrelevanten Veränderungen des Wohn- und Gewerbeumfelds ausgesetzt wäre?“
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