Geilenkirchen. Das Ringen um den Bürgerentscheid bezüglich einer Zentralen Unterbringungseinheit (ZUE) in Geilenkirchen-Fürthenrode geht in eine weitere Runde. Nachdem der Rat der Stadt am 18. Dezember einen neuen Beschluss für einen Bürgerentscheid abgesengnet hatte, gehen die Vertreter des Bürgerbegehrens nun den Schritt vor das Verwaltungsgericht. Sie werfen den Verantwortlichen der Stadt „Verzägerung“ vor. Uns liegt eine Presseerklärung vor, die sie im nachfolgenden ungekürzt lesen können:
Presseerklärung
Wir, die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens „Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE)“ in Geilenkirchen, haben uns entschlossen ein Eilverfahren gegen die Stadt Geilenkirchen vor dem Verwaltungsgericht Aachen einzuleiten.
Unserem Entschluss lag der Sachverhalt zugrunde, dass der Bürgerentscheid durch eine Wahlpanne der Stadt Geilenkirchen im ersten Durchlauf nicht durchgeführt werden konnte.
Entgegen ihrer Verpflichtung hat die Stadt Geilenkirchen keine neues Abstimmungsverfahren ohne schuldhaftes Zögern eingeleitet, sondern sich stattdessen in einer Ratssitzung vom 18.12.2024, demnach fast einen Monat nachdem die Wahlpanne entdeckt worden ist, eine neue Dreimonatsfrist genehmigt, welche sie nunmehr beabsichtigt vollständig auszuschöpfen.
Aus unserer Sicht ist die Verzögerung der Stadt rechtsmissbräuchlich und nicht akzeptabel. Der Bürgerentscheid welcher unverzüglich innerhalb von maximal drei Monaten hätte durchgeführt werden sollen, soll nunmehr nach mehr als sechs Monaten nach Abgabe der Unterschriften stattfinden.
Stellungnahme der Stadt
Der Erste Beigeordnete der Stadt Geilenkirchen, Herbert Brunen, zeigt sich etwas überrascht darüber, dass es nun eine gerichtliche Auseinandersetzung geben soll. „Wir haben in den letzten Tagen über das Informationsheft gesprochen, das der Wahlberechtigung beiliegen wird. Als Tag der Auszählung haben wir den 16. März vorgesehen. Wenn man uns jetzt nachsagen will, dass wir das Verfahren verzögert hätten, ist dies einfach nicht richtig. Am 19. Dezember haben wir bereits mit der Verwaltungsarbeit begonnen. Einen schnelleren Termin als den 16. März wäre de facto nicht möglich“, so Brunen.
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