Geilenkirchen. Nachdem wir gestern über den vermeintlichen Fehler beim Druck der Wahlunterlagen berichtet haben, nimmt Bürgermeisterin Daniela Ritzerfeld am Freitag Stellung zu diesem Thema. Am 18. November wurde sie davon in Kenntnis gesetzt, dass der Grundsatz der geheimen Wahl in Gefahr sei. Daraufhin hat sie eine Prüfung der Gegebenheiten eingeleitet. Ritzerfeld weiter: !Bitte stimmen Sie vorerst nicht mehr ab! Lesen Sie im Folgenden, wie die Fakten sind und wie die Verwaltung weiter vorgehen möchte:
Prüfung der geheimen Wahl
Hiermit informieren wir Sie über die aktuelle Entwicklung im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Bürgerentscheid über die Errichtung einer ZUE am 15.Dezember:
Am Montag, dem 18. November 2024, erhielt die Stadtverwaltung einen Hinweis per E-Mail, dass die Möglichkeit einer potenziellen Zuordnung von Stimmschein und Stimmzettel durch einen auf der Rückseite aller Abstimmungsunterlagen aufgedruckten QR-Code bestehe. Dies würde den Wahlgrundsatz der „geheimen Wahl“ gefährden.
Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten
Nach Eingang des Hinweises wurden unverzüglich der Datenschutzbeauftragte sowie die zuständigen Mitarbeitenden des Hauptamtes informiert, die den Sachverhalt prüften. Am Dienstag, dem 19. November, fand ein Termin mit dem Datenschutzbeauftragten und IT-Experten statt, in dem bestätigt wurde, dass es technisch möglich sei, mittels eines Scanners auf einem Smartphone eine Zuordnung von Stimmschein und Stimmzettel vorzunehmen.
Ein solcher Abgleich wäre wie folgt möglich: Dazu müsste bei der Stimmauszählung, die am Sonntag, dem 15. Dezember ab 16 Uhr öffentlich stattfinden sollte, jeder einzelne QR-Code – sowohl auf den Stimmscheinen als auch auf den Stimmzetteln – mit einem Handy eingescannt werden und händisch Listen erstellt werden, um die angezeigten Nummern tatsächlich abgleichen zu können. Das wäre nur mit einem erheblichen Aufwand möglich und könnte rein praktisch nicht innerhalb von Sekunden während der Auszählung passieren. Nichtdestotrotz stellt allein die Möglichkeit eines Abgleichs eine Gefährdung des Wahlrechtsgrundsatzes der geheimen Wahl dar.
Statement der beauftragten Firma
Die mit dem Druck und Versand beauftragte Firma, die diese QR-Codes auf den Unterlagen angebracht hat, wurde umgehend zu einer Stellungnahme, bis Mittwoch, dem 20. November, aufgefordert. In einer ersten Antwort erklärte die Firma, dass die Verwendung dieser Kuvertiermatrix lediglich dazu diene, eine fehlerfreie Zustellung aller Abstimmungsunterlagen an alle Abstimmungsberechtigten sicherzustellen. Nach weiterer Nachfrage bestätigte uns die Firma, dass es darüber hinaus eine fortlaufende Nummerierung innerhalb des QR-Codes gebe. Hierdurch wäre dann tatsächlich eine Zuordnung der einzelnen Abstimmungsunterlagen möglich. Für die Firma sei dies ein Standardprozedere und sie würde immer so vorgehen. Weiterhin habe sie schon viele Wahlunterlagen gedruckt.
Austausch mit der Kommunalaufsicht
Am Mittwoch, dem 20. November, wurde die Thematik mit der Kommunalaufsicht besprochen. Es wurde u. a. besprochen, ob noch die Möglichkeit einer Heilung des Mangels im laufenden Verfahren bestehe. Als mögliche Lösung wurde diskutiert, den QR-Code des Stimmscheins beim Öffnen des Umschlags durch Ausstanzen zu entfernen. Die Auszählung findet ohnehin öffentlich statt; bei dem diskutierten Verfahren könnten zusätzlich sowohl Vertreterinnen und Vertreter der Kommunalaufsicht sowie ein Notar hinzugezogen werden, damit die Rechtssicherheit der Auszählung auch aus aufsichtsbehördlicher Sicht gewährleistet wäre. Die derzeitige interne städtische Meinung geht jedoch eher in Richtung eines neuen Abstimmungsverfahrens.
Kontakt zu externen Wahlrechtsexperten
Zusätzlich wurde zur Klärung der Rechtslage und zur Sicherstellung der Geheimhaltung der Wahl ein anerkannter Fachmann im Bereich des Wahlrechts konsultiert, der auch Regierungskreise berät, um eine fundierte Entscheidung zu treffen. Ein erstes Gespräch wird am Freitag, dem 22. November stattfinden.
Darüber hinaus besteht Kontakt zur Behörde der Landeswahlleiterin sowie zum MHKBD, dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.
Möglichkeit der Neuwahl/Verlegung des Bürgerentscheids
Kommt es zu einer Verlegung des Bürgerentscheids und zu einer Neuwahl, wird das zwar zu einer Verzögerung des Verfahrens führen, es erscheint aber derzeit als die rechtssicherste Lösung. Im Falle einer Neuwahl würde der Bürgerentscheid voraussichtlich im Januar 2025 durchgeführt werden, ebenfalls in Form einer Briefwahl mit öffentlicher Auszählung gemäß der geltenden Satzung.
Information der Politik
Am Mittwoch, dem 20. November wurden die Fraktionsvorsitzenden über die aktuellen Entwicklungen im Verfahren und die Möglichkeiten für das weitere Vorgehen informiert.
Ebenfalls wurden alle anwesenden Gremienmitglieder sowie Bürgerinnen und Bürger in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Sport und Kultur am Donnerstag, dem 21. November informiert.
Wie geht es weiter?
!Bitte stimmen Sie vorerst nicht mehr ab!
Die Stadtverwaltung Geilenkirchen wird in jedem Fall den rechtmäßigen und gesetzeskonformen Weg gehen und die Bevölkerung kontinuierlich und transparent über alle Entwicklungen informieren. Eine endgültige Entscheidung über das weitere Vorgehen wird in der kommenden Woche getroffen und der Bevölkerung unverzüglich mitgeteilt.
In den letzten Tagen sind leider viele Falschinformationen zu der aktuellen Situation bezüglich des Bürgerentscheids, der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) und des gesamten Verfahrens in Umlauf geraten – insbesondere in den sozialen Medien. Wir möchten ALLE Bürgerinnen und Bürger eindringlich darum bitten, sorgfältig zwischen Fakten und Hetze/Fake News zu unterscheiden. Verlassen Sie sich ausschließlich auf vertrauenswürdige Quellen.
Darüber hinaus möchten wir betonen, dass persönliche Angriffe auf die Bürgermeisterin oder andere Mitarbeitende der Stadtverwaltung nicht zielführend sind. Solche Angriffe tragen nicht zur Klärung der Situation bei und hindern uns daran, gemeinsam konstruktiv Lösungen zu finden. Wir bitten um einen respektvollen Umgang miteinander und die Konzentration auf sachliche Diskussionen.
Berichterstattung vom Donnerstag
Geilenkirchen. Ist der Verwaltung beim Druck der Wahlzettel ein Fehler unterlaufen? Vieles spricht dafür! Denn auf der Rückseite der Wahlzettel sind QR-Codes vorhanden, die unterschiedlich sein sollen. Dies würde bedeuten, dass sie im schlimmsten Fall ausgelesen und zugeordnet werden kann. Damit würden die Vorgaben einer geheimen Wahl wohl nicht mehr zutreffen. Ein Abbruch der Wahlen des Bürgerentscheids ist bei Richtigkeit der Fakten eine logische Konsequenz. In der Sitzung des BSSK in der Grundschule Gillrath wurde am Donnerstag darüber informiert. Aus Sicht vieler Ausschussmitglieder ist ein stoppen der Wahl die einzige sinnvolle Option.
Die Problematik:
Die Stimmschein-Nr. ist im QR-Code sowohl auf Stimmschein als auch auf dem Stimmzettel vorhanden, an selber Stelle in der langen Zahl, aber um „16“ erhöht. Wenn die Differenz bei allen Stimmzetteln gleich ist, könnten diese ausgelesen und einer Person zugeordnet werden.
Personelle Konsequenzen?
Doch was würde es für den Bürgerentscheid bedeuten. Von der Verwaltung der Stadt haben wir am Donnerstag keine Informationen mehr bekommen können. Doch eines ist sicher. Innerhalb der vorgegebenen drei Monate in denen ein Bürgerentscheid durchgeführt werden muss, wird es nicht klappen. Zudem sind die Kosten für die bisherigen Postsendungen, Drucke und Vorbereitungen immens. Alleine das Porto für mehr als 22.000 Wahlzettel belaufen sich bei 1,70 Euro pro Brief auf mehr als 37.000 Euro. Hinzu kommen noch die Druckkosten und die Arbeitszeiten für Organisation. Im Vorfeld des Bürgerentscheids wurden die Gesamtkosten für die Durchführung eines Bürgerentscheids bei mindestens 70.000 Euro beziffert. Sieht man die Knappheit des städtischen Säckels, ist es mit Fahrlässigkeit kaum zu beschreiben. Wenn dann auch noch Regressansprüche der Betreiber des Bürgerbegehrens gegenüber dem Schuldigen möglich sein sollten, könnten die Kosten auch schnell auf einen sechsstelligen Betrag anwachsen.
Wenn sich das bewahrheitet, passt das zum Bild dieser Verwaltung und dieser Bürgermeisterin. Das Geld wird für Personalkosten und administrative Fehler zum Fenster hinausgeworfen und die Bürger sollen es ausbaden. Der eigentliche Grund für die ZUE besteht darin, diese Misswirtschaft zu kaschieren und die dringend notwendige Haushaltssicherung zu vermeiden Die Bürgermeisterin hat in kurzer Zeit die Stadt gespalten und damit die Bürger gegen das Bürgerbegehren und damit für die ZUE stimmen, werden mit den Flüchtlingen Ängste erzeugt: wenn Ihr nicht spurt, stelle ich Euch Container ins Dorf! Was ist nur aus dieser Stadt geworden? Die Populisten kommen aus dem Lachen nicht mehr heraus.
Nach meinem Check mit QR-Code-Leser auf dem Handy ergibt sich aus den QR-Codes auf Stimmschein (mit Name und Adresse) und auf dem Stimmzettel (Ja/Nein) NAHEZU dieselbe, recht lange Nummer (60-stellig). Die Unterschiede sind an 7 Stellen zu finden.
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx0100120000xxxxxx4xxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx1200121111xxxxxx0xxxxxxxxx
Aus den restlichen 53 Stellen lässt sich eine Zuordnung von Stimmzettel zu Stimmschein herstellen, falls diese Stellen für jeden Wahlberechtigten unterschiedlich, aber auf beiden Blättern gleich sind. Ich prüfe das weiter, ggfs gibt es noch ein Update.
Nach meinem Dafürhalten ist die Nummer durch.
Ich habe die QR-Codes von einem Familienmitglied und mir verglichen und auch die Stimmschein-Nummern.
Im QR-Code findet man die Stimmschein-Nr um 16 erhöht. Diese Differenz ist bei mir und meinem Familienmitglied identisch. Die beiden Stimmschein-Nr. sind um 2 unterschiedlich, die entsprechenden Stellen in BEIDEN QR-Codes ebenfalls.
Damit ist eine Rekonstruktion der Stimmschein-Nr (incl Name und Adresse) aus den Stimmzetteln möglich.
Geheime Wahl war gestern!
Parallel ist diese Wahl auf Basis des roten Wahlumschlages (Stimmbrief) anfechtbar. Denn auf diesem Umschlag, in dem alle fertigen Wahlunterlagen an die Stadt Geilenkirchen gesandt werden sollen, ist eine wählende Person in folgendem Fall identifizierbar:
Auf dem roten Umschlag ist ein leeres Feld für die Stimmschein-Nr. aufgedruckt.
Wenn nun eine Person im Rahmen ihrer Wahl, die Stimmschein.Nr. mittels eines Stiftes, vom Stimmschein auf den roten Umschlag überträgt, ist durch die Eingabe der aussen auf dem roten Stimmbrief erfassten Stimmschein-Nr., in die seitens GK verwendeten Wahlsoftware, die abstimmende Person eindeutig identifizierbar bevor der Brief geöffnet wird.
Ein Schelm wer Böses dabei denkt:
Könnte es sein, dass der Wohnort der wählenden Person dazu benutzt werden könnte, dass nicht alle Briefe der anliegenden Ortsteile, in den Wahlurnen landen?
Jedenfalls besteht die Möglichkeit, der Manipulation.
Wenn sich darüber hinaus die Recherchen von Rainer C.Ment bestätigen (siehe oben),
dann handelt es hier um einen massiven Verstoss gegen die Demokratie.
Und ein solcher gehört strafrechtlich verfolgt, weil dass kein Zufall sein kann.
Wenn sich das alles belastbar bewahrheitet, sollte da Mindeste sein:
„Treten Sie zurück Frau Ritzerfeld. Das Gleiche gilt für alle Personen, die wissentlich an der mutmaßlichen Manipulation beteiligt sind“!
Völlig egal wie genau was in diesem QR Code verschlüsselt ist. Allein die Tatsache, daß jeder Stimmzettel eindeutig numeriert ist, verstößt gegen das Prinzip der freien und geheimen Wahlen.
Wäre das in Russland oder Nordkorea… Ich stelle mir gerade vor, man hätte sowas bei den Referenden im Donbas gefunden.
Offensichtlich brauchen wir in GK gute Wahlbeobachter, wie in Afrika, weil unsere Verwaltung und studierte Juristen eine simple demokratische Abstimmung nicht gebacken kriegen.
Zur Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten:
Die eindeutige, laufende Nr. im Klartext auf den StimmSCHEINEN (mit Name und Adresse) findet sich sowohl im QR-Code des StimmSCHEINS als auch im QR-Code des StimmZETTELS in identischer Form wieder. Mithilfe eines Scanners können die StimmZETTEL beidseitig eingescannt werden und dann per Software jeder Nr. das Abstimmergebnis zugeordnet werden. Dazu ist kein Handy nötig. Mit den Daten der beauftragten Firma bzw. den Stammdaten des Meldeamtes können dann die QR-Codes der StimmZETTEL und die StimmSCHEIN-Nr. abgeglichen werden. Damit ist dann die Zuordnung zu Personen und Stimmbezirken gegeben. Dies ist technisch und organisatorisch ohne Probleme möglich. Da die Stimmzettel wg. möglicher Anfechtungen/Nachzählungen mindestens 6 Monate aufbewahrt werden müssen, kann das rein zeitlich durchaus stattfinden. Ob die Stimmzettel während der Aufbewahrungsfrist verschlossen/versiegelt aufbewahrt werden müssen, müsste mal im entsprechenden Wahlgesetz nachgeschaut werden. Auf die Schnelle habe ich dazu nichts gefunden.
Zum Statement der Kommunalaufsicht:
Es müsste nicht der QR-Code des StimmSCHEINS ausgestanzt werden, sondern der des StimmZETTELS.
Offenbar sind die mit der Wahl betrauten Behörden auf allen Ebenen und die beauftragte Firma überfordert bzw. nicht in der Lage, die Voraussetzungen für eine freie, gleiche und geheime Abstimmung einzuhalten. Das ganze hinterlässt einen bitteren Nachgeschmack.
Immer wieder amüsant der Kommentarbereich.
Schön zu sehen, dass jeder Kommentator alles kann und weiß und generell deutlich besser machen würde als alle anderen.
Wenn doch so viel KnowHow und Fachwissen vorhanden ist gerne mal bei der Stadt bewerben ;).
Dann könnt ihr da ja „mal richtig aufräumen“.
Ich zitiere mal das berühmte: „Ja also wenn ich was zu sagen hätte, dann sähe das alles ganz anders aus“ ;)