Geilenkirchen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, für die nächste Sitzung des Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport und Kultur den Tagesordnungspunkt „Stärkung des Aufgabenbereiches der Asylbewerberleistungen und der Integrationsbeauftragten der Stadt Geilenkirchen“, in die Tagesordnung aufzunehmen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport und Kultur spricht sich dafür aus, die Verwaltung zu beauftragen, rasch eine Verbesserung im Arbeitsbereich der Asylbewerberleistungen und der Integrationsbeauftragten der Stadt Geilenkirchen herbeizuführen.
Begründung:
Auch in Geilenkirchen ist die Zuweisung geflüchteter und schutzsuchender Menschen und deren Unterbringung eine enorme Kraftanstrengung. Nach Aussage der Verwaltung ist die Zahl der Hilfebedürftigen bereits größer als im Jahr der „Flüchtlingskrise“ 2015. Weiterhin muss die angespannte Wohnraumlage die Aufgabenerfüllung deutlich erschweren und zusätzliche Arbeitszeit in Anspruch nehmen. So verstehen wir auch die unlängst veröffentlichte Überlastungsanzeige seitens der Stadt. Uns ist bewusst, dass sowohl die Mitarbeiter*innen in der Sachbearbeitung wie auch in der Integrationsarbeit und nicht zuletzt auch im Bereich der Hausmeisterei am Ende ihrer Kapazitäten angelangt sind.
Um sowohl den berechtigten und elementaren Anliegen der geflüchteten Menschen gerecht zu werden als auch einer Überlastung der städtischen Mitarbeiter*innen wirksam entgegenzutreten, muss dieser Aufgabenbereich nunmehr personell verstärkt werden.
Es sei betont, dass diese Herausforderung nicht nur als eine von übergeordneter Stelle angeordnete Pflichtaufgabe zu verstehen ist, sondern in ihrer unmittelbar erfolgenden und wirksamen Umsetzung Gebot des Anstandes ist. Überfüllten Fluren, langen Wartezeiten und damit einhergehender Anspannung und Frustration auf allen Seiten gilt es hic et nunc Abhilfe zu schaffen.
Schließlich haben die dort arbeitenden Personen bereits in den vergangenen Monaten unter Zurückstellung ihrer persönlichen Interessen und Bedürfnissen einen enormen Mehraufwand geleistet und es ist nicht zuletzt der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers geschuldet, hier nun für Entlastung zu sorgen. Mangelnder Arbeitsschutz führt unstrittig zu möglichen belastungsbedingten Erkrankungen und folglich zu weiteren personellen Engpässen.
Vor dem geschilderten Hintergrund erscheint es ratsam, sowohl ein/e weitere/n Mitarbeiter*in im Bereich der Sachbearbeitung wie auch ein/e weitere/n Sozialarbeiter*in im Bereich der Integrationsaufgaben in vollem Stellenumfang einzusetzen. Auch die Ressourcen im Bereich der Hausmeisterei und des Bauhofes sind entsprechend auszurichten.
Die Verwaltung wird gebeten, den Mitgliedern des Rates zeitnah darzulegen, welche zwingend nötigen Maßnahmen bis wann und wie umgesetzt werden können.