Heinsberg. Im Heinsberger Kreishaus und in den übrigen Dienststellen der Kreisverwaltung Heinsberg galt seit dem 6. Dezember 2021 die 3G-Nachweispflicht. Wer das Kreishaus oder eine andere Dienststelle der Kreisverwaltung besucht hat, musste stets einen Impfausweis, ein Genesenenzertifikat oder ein negatives Testergebnis vorzeigen. Ab Montag, 21. März, ist die 3G-Regelung aufgehoben. Die Kreisverwaltung wird künftig auf die 3G-Kontrollen beim Einlass verzichten und öffnet alle Zugänge zu den Gebäuden. Hintergrund sind die bei der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossenen Lockerungen der Corona-Maßnahmen mit deutlich reduzierten Beschränkungen.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Besucherinnen und Besucher einstweilen noch Maskenpflicht und allgemeine Hygieneregeln gelten, bis weitere noch ausstehende landesrechtliche Regelungen vorliegen. Die Kreisverwaltung ist für den Publikumsverkehr vornehmlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung erreichbar: Zulassungsstelle (02452 13-3611), Führerscheinstelle (02452 13-3690), Ausländerangelegenheiten (02452 13-3270), Amt für Soziales (02452 13-5009) oder Durchwahl der zuständigen Sachbearbeitung.
Um Wartezeiten zu vermeiden und die Kontaktzeiten zu reduzieren, bittet die Kreisverwaltung darum, für persönliche Vorsprachen möglichst einen Termin zu vereinbaren. Das Bürger Service Center der Kreisverwaltung Heinsberg ist unter der Rufnummer 02452 13-3690 zu erreichen. Viele Anliegen können telefonisch, per E-Mail oder online erledigt werden. In unserem Serviceportal (https://service.kreis-heinsberg.de/) finden Bürgerinnen und Bürger viele Dienstleistungen im Überblick. Einige davon lassen sich bequem von zu Hause oder unterwegs erledigen.