Neubildung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Geilenkirchen – Öffentliche Bekanntmachung

Geilenkirchen. Der Jugendhilfeausschuss (JHA) wird nach der Kommunalwahl 2020, die am 13. September stattfinden wird, neu konstituiert. Die im Bereich der Stadt Geilenkirchen wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe werden auf ihr Vorschlagsrecht gem. § 71 Abs. 1 Ziff. 2, SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz – in Verbindung mit dem Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz NRW (AG-KJHG NW) und der Satzung für das Jugendamt der Stadt Geilenkirchen hingewiesen.

Die freien Träger der Jugendhilfe haben insgesamt mindestens zwölf Personen als stimmberechtigte Mitglieder und deren Stellvertreterinnen des JHA vorzuschlagen. Ziel ist es, ein paritätisches Verhältnis von Frauen und Männern bei der Besetzung zu erhalten.

Aus diesen Vorschlägen wählt der Rat sechs stimmberechtigte Mitglieder und ihre persönlichen Stellvertreter*innen im JHA für die Wahlzeit des Rates aus.

Bei der Ernennung sind die Vorschläge der Wohlfahrtsverbände entsprechend der Bedeutung ihrer Arbeit für die Jugendhilfe im Bereich der Stadt angemessen zu berücksichtigen.

Zum stimmberechtigten Mitglied des JHA kann nur gewählt werden, wer auch – aufgrund persönlicher Voraussetzungen – dem Rat angehören könnte. Die/der zu Wählende muss u.a. also mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben und seinen Hauptwohnsitz seit mindestens 3 Monaten im Bereich der Stadt haben.

Ihre Vorschläge richten Sie bitte schriftlich bis spätestens 18. September an: Stadt Geilenkirchen, Jugendamt, Fr. Brockmann, Markt 9, 52511 Geilenkirchen.