Geilenkirchen. Über den Stand der Planungen für eine sogenannte „Ortsumgehung Scherpenseel“, also eine Entlastung des Übach-Palenberger Stadtteils im Hinblick auf den Verkehr – auch Schwerlastverkehr – von und nach den Niederlanden, informierte Geilenkirchens Beigeordneter Markus Mönter den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung. Geilenkirchen ist von einer solchen Maßnahme betroffen, weil die Verlagerung des Verkehrs von Scherpenseel weg auf Geilenkirchener Stadtgebiet führen wird und man vor allem im Stadtteil Grotenrath eine zunehmende Lärmbelästigung fürchtet.
Der Beigeordnete berichtete über eine Information durch den Landesbetrieb Straßenbau, nach der drei Varianten für die Umgebung untersucht wurden. Die erste Variante führt an Grotenrath vorbei nach Teveren, die zweite würde an Grotenrath vorbei führen und östlich von Siepenbusch auf die L 42 münden. Geilenkirchen, so Mönter, spricht sich für die Variante drei aus, die an Grotenrath vorbei und dicht an der Auffahrt Teveren zur B 221 (Kreisverkehr) auf die L 42 trifft. Diese Trassenführung würde auch den größtmöglichen Abstand zu Teveren halten. In einer an das Landesamt gerichteten Stellungnahme hat die Stadt darauf hingewiesen, dass die Geilenkirchener Stadtteile vor zusätzlichem Lärm geschützt werden müssen. Nach Mönters Ausführungen wird es weitere Untersuchungen geben, bevor dann im Ministerium eine Entscheidung fällt. Mit der Aufnahme des Planfeststellungsverfahrens sei etwa für das Jahr 2022 zu rechnen.
Zwar wurde im Ausschuss nicht über die Information diskutiert, doch wies Grünen-Sprecher Jürgen Benden darauf hin, dass es gut sei, die Bevölkerung zu diesem Thema zu informieren. „Schade, dass es keine Nullvariante gibt“, sagte Benden, hielt aber die von Mönter vorgestellte Straßenführung für die bisher günstigste. Allerdings sei dabei mit Protesten aus der Landwirtschaft zu rechnen, so seine Meinung. Bei Stellungnahmen zu dem Thema müsse man betonen, dass die Entlastung eines Übach-Palenberger Stadtteils nicht zulasten Geilenkirchener Stadtteile erfolgen dürfe. (mh)