Kreis Heinsberg. Am Mittwoch (13. September) führte die Kreispolizeibehörde Heinsberg gemeinsam mit den Polizeibehörden aus Essen, Aachen, Borken, Euskirchen, Kleve, Steinfurt und Viersen an einem Fahndungs- und Kontrolltag durch. Zwischen 5 Uhr und 13 Uhr kontrollierten die Heinsberger Polizisten mit Unterstützung von Beamten der Hundertschaft Essen an verschiedenen Stellen Personen und Fahrzeuge. Hierbei konzentrierten sie sich vor allem auf Grenzübergänge und Bundesstraßen.
Insbesondere die Bekämpfung des Wohnungseinbruchsdiebstahls und der Geldautomatensprengungen standen heute im Fokus der Polizei.
Die Bundesstraßen und Grenzübergänge im Kreisgebiet bieten Straftätern vielfältige Möglichkeiten für die An- und Abreise sowie den Transport von Tatmitteln und Beute. Zudem stellen sie Fluchtwege dar. Deshalb soll durch die Kontrollen der Fahndungsdruck auf die Täter erhöht werden.
Aber auch die Bekämpfung der Hauptunfallursachen ist das Ziel dieses Einsatzes. Jeder Verkehrsunfall mit Verletzten Personen bedeutet viel Leid für die Familie, den Freundeskreis und das Arbeitsumfeld der Betroffenen. Zu hohe Geschwindigkeit ist immer noch der Killer Nr. 1 auf den Straßen im Kreis Heinsberg.
Die Polizeibeamtinnen und -beamten kontrollierten insgesamt 4303 Fahrzeuge. Dabei stellten sie fest, dass 482 Fahrzeugführer zu schnell unterwegs waren. 430 von ihnen wurde deshalb ein Verwarngeld angeboten und 52 Verkehrsteilnehmer waren so schnell unterwegs, dass sie eine Anzeige erhielten. Der traurige Spitzenreiter fuhr in einer 70-er Zone 47 Stundenkilometer zu schnell.
Drei Fahrzeugführer nutzten während der Fahrt verbotswidrig ihr Mobiltelefon und erhielten deshalb ebenfalls eine Anzeige. Den Gurt nicht angelegt hatten sechs Verkehrsteilnehmer. Ihnen boten die Beamten ein Verwarngeld an. Zwei Pkw Fahrer standen zum Zeitpunkt der Fahrt unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Ihnen wurde eine Blutprobe entnommen und Anzeige gegen sie erstattet. In einem Fall wurden auch Rauschgifte aufgefunden und sichergestellt.
Anzeigen wegen Fahrens ohne Kennzeichen, falscher Ladungssicherung und fehlenden Genehmigungen erhielten insgesamt drei Personen.
An einem Pkw stellten die Beamten fest, dass die Bereifung nicht mehr ordnungsgemäß war.
Sieben Personen wurde ein Verwarngeld angeboten, weil sie erforderliche Papiere nicht mitführten, kein Warndreieck dabei hatten, falsch überholten oder der TÜV abgelaufen war.
Die Beamten gewannen zudem wichtige Erkenntnisse, die sie nun daraufhin überprüfen werden, ob sie für laufende Verfahren von Bedeutung sein könnten.