Geilenkirchen. Wegen der Umwidmung eines Grundstücks am Nierstraßer Weg in Bauchem, das aus dem Landschaftsschutzgebiet genommen und zu Bauland gemacht wurde, gab es im vergangenen Sommer heftigen Streit zwischen der Fraktion der Grünen und den anderen Ratsfraktionen. Der Widerstand der in der Abstimmung unterlegenen Grünen gipfelte damals in „Klüngelei“-Vorwürfen an die Verwaltung. Dass die damaligen Fronten immer noch bestehen, zeigte sich am Donnerstag im Stadtentwicklungsausschuss, als es darum ging, eine Ergänzungssatzung für die Fläche zu verabschieden und die Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange vorzubereiten.
Grünen-Sprecher Jürgen Benden bedauerte, dass in Geilenkirchen „wieder einmal der Landschaftsschutz klein geschrieben“ werde. Außerdem schaffe man einen Präzedenzfall, der Folgen haben werde. „Es ist traurig, dass wir die einzige Fraktion sind, die das so sieht“, sagte Benden. Für die CDU entgegnete ihm Manfred Schumacher, dass man diesen Einzelfall sehr genau geprüft habe, bevor man ihn billigte. „In einer Demokratie zählen Mehrheiten, und die Mehrheitsmeinung ist nicht immer böse oder hinterlistig“, sagte er an die Adresse der Grünen gerichtet. Gegen die drei Stimmen der Grünen gab der Ausschuss grünes Licht für die Satzung.
Zuvor hatte der Ausschuss die Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan für die Fläche in Lindern – südlich der Pastor-Pauli-Straße zwischen dem Baugebiet „Bolleber“ und der Linnicher Straße – auf den Weg gebracht. Auch hier hatten die Grünen Einwände und zwar wegen einer als „Merzenhausener Sprung“ bekannten geologischen Verwerfung in dem Baugebiet. Rainer Jansen stellte die Frage nach einer möglichen Haftung der Stadt, falls es wegen der Verwerfung zu Gebäudeschäden käme. Er beantragte, mit einem Schild im Baugebiet auf die Verwerfung hinzuweisen. Beigeordneter Markus Mönter war da anderer Meinung, da es in der Fachberatung keinen Hinweis auf eine solche Gefahr gegeben habe. Bei drei Enthaltungen brachte der Stadtentwicklungsausschuss die Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan auf den Weg. (mh)