Sportlerehrung der Stadt Geilenkirchen – Anträge bis 20 Januar abgegeben – Sieger und Ehrenamtler im Blick

Geilenkirchen. Wer Sport treibt und dabei besondere Leistungen erzielt, dem gebührt Anerkennung: Bürgermeister Georg Schmitz und der Stadtsportverband Geilenkirchen wollen am 17. März 2017 Bürger und Bürgerinnen ehren, die in 2016 sportliche Erfolge im Einzel- oder Mannschaftssport erreicht oder in der ehrenamtlichen Sportvereinsarbeit Verdienste erworben haben.

In Frage kommen Personen und Gruppen, die folgende Ehrungskriterien erfüllen:

  • Sportler, die den Titel eines Kreis-, Bezirks- oder Gaumeisters erreicht haben
  • Sportler, die gute Platzierungen bei Meisterschaften in NRW, Deutschland und Europa etc. erreicht haben
  • Sportler, die zum wiederholten Male das goldene Sportabzeichen erworben haben
  • Personen, die sonstige herausragende sportliche Leistungen vorweisen können
  • Sportler und Personen, die besondere Verdienste im Sportverein und in der ehrenamtlichen Vereinsarbeit vorweisen können oder erbracht haben
  • Mannschaften, die den Aufstieg in eine höhere Klasse oder andere herausragende sportliche Erfolge erreicht haben

Es können nur Personen geehrt werden, die einem Geilenkirchener Sportverein angehören oder die ihren ständigen Wohnsitz in der Stadt Geilenkirchen haben.

Anträge und Vorschläge auf  Ehrung sind mit den erforderlichen Begründungen, Kontaktdaten und entsprechenden Nachweisen  bis spätestens 20.Januar 2017 dem Stadtsportverband Geilenkirchen mitzuteilen (Kontakt für den SSV-Vorstand: Ulla Symens, Nachtigallenweg 17, 52511 Geilenkirchen, Tel. 02451-64341 oder per Email an von-st-vieth@t-online.de ).