Politiker und Verwaltung nehmen den Terminplan für das neue Hallenbad ernst

Geilenkirchen. Die Verwaltung und die Kommunalpolitiker wollen offensichtlich alles daran setzen, den Fertigstellungstermin für den Hallenbadneubau einzuhalten. „Machen wir es so: Im März 2017 springt der Bürgermeister, wer immer es dann sein mag, in das Becken des neuen  Hallenbades, egal ob Wasser darin ist oder nicht!“  – Mit diesem witzigen Vorschlag unterstrich Bürgermeister Thomas Fiedler im Haupt- und Finanzausschuss dieses Bemühen. Der Ausschuss hatte darüber zu entscheiden, das Vergabeverfahren für das Projekt Hallenbad aus der Zuständigkeitsordnung für Rat, Ausschüsse und Bürgermeister herauszunehmen und dem Bürgermeister die Entscheidung über die Auftragsvergaben zu überlassen, um keine Zeit zum Beispiel mit Warten auf die nächste Ratssitzung oder auch Sondersitzung zu verlieren.

Grundsätzlich sah auch der Ausschuss diese Notwendigkeit. Allerdings, so CDU-Sprecher Wilhelm Josef Wolff, soll diese Eilentscheidung dann nicht beim Bürgermeister allein, sondern bei einem Gremium liegen. „Das hat nichts mit Misstrauen zu tun“, sagte Wolff, „doch Entscheidungen über eine Summe von rund vier Millionen Euro soll man nicht einem allein aufbürden.“ Diese Feststellung unterstrich auch der Bürgermeister. Auch ihm sei es lieber, wenn man sagen könne „Wir haben beschlossen“, so Thomas Fiedler. Die Sprecher aller Ratsfraktionen einigten sich einstimmig darauf, im Falle einer dringlichen Entscheidung für die Vergabe des Projektes Hallenbad den Haupt- und Finanzausschuss als Entscheidungsgremium zu einer Sondersitzung zusammenzurufen.

Einstimmig sprach sich der Ausschuss auch für die von der Verwaltung erläuterten Änderungen im Stellenplan aus. Danach müssen unter anderem im Beamtenbereich eine Stelle angehoben und im Bereich der Kindertagesstätten weitere Stellen eingerichtet werden. Nachfragen hatte die Sprecher der Fraktionen zur Finanzierung. Für das laufende Haushaltsjahr, so erklärte Kämmerer Daniel Goertz, könne man auf Rücklagen aus den Betriebskosten nach dem Kinderbildungsgesetzt (KiBiz) zurückgreifen. Beigeordneter Herbert Brunen ergänzte, dass aus diesen Rücklagen von 50.000 Euro für das nächste Haushaltsjahr nur noch 2000 Euro übrig blieben. 2016 werde es also hier neue Haushaltsbelastungen geben. Allerdings sei dann auch mit neuen Landeszuschüssen zu rechnen. (mh)