Schütze von Boscheln zu 39 Monaten Gefängnis verurteilt – Bewährungsstrafen für Mittäter

Geilenkirchen. Das Geilenkirchener Schöffengericht hat am Donnerstag einen 29-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Zwei Mittäter, 26 und 27 Jahre alt, erhielten wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung jeweils eine Bewährungsstrafe von 22 Monaten. Bei der betreffenden Schießerei im Mai letzten Jahres in Boscheln hatte es einen Schwerverletzen gegeben. Der Haupttäter hatte einem Mann auf offener Straße ins Bein geschossen. Beide Seiten hatten sich schon am ersten Verhandlungstag gegenseitig beschuldigt, zu einer kriminellen Vereinigung zu gehören.

Wie die Richterin in ihrer Urteilsbegründung feststellte, konnte der Vorwurf des versuchten Totschlags nicht nachgewiesen werden. Ebensowenig war der Tatbestand der Schutzgelderpressung nicht nachweisbar.

Den ganzen Donnerstag über glich der Bereich rund um das Amtsgericht einer Sicherheitszone. Polizeikräfte waren rund um das Gebäude postiert, teilweise waren sie mit Maschinenpistolen bewaffnet. Im Stadtgebiet wurde vermehrt Streife gefahren.