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Geilenkirchen: Schwierige Verteilung der künftigen Fördermittel für Kindertagesstätten

Redaktion Veröffentlicht:18. Juni 2014 | Aktualisiert:19. Juni 2014 2 Min. Lesezeit

Geilenkirchen.  Zum 1. August 2014 will die Landesregierung das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ändern. Deshalb traf sich der Geilenkirchener Jugendhilfeausschuss in seiner alten, noch vor der Kommunalwahl geltenden Zusammensetzung zu einer Sondersitzung, um über die Verteilung von Mitteln zu beraten. Mit der Änderung des Gesetzes sollen die Jugendämter  nämlich zusätzliche Landeszuschüsse für Kindertageseinrichtungen erhalten. Die Zuschüsse sind bestimmt für die Sprachförderung in Tageseinrichtungen sowie für „plusKITA-Einrichtungen, also Tagesstätten mit einem hohen Anteil an Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf im Bildungsprozess.

Mit der frühzeitigen Beratung über den Verteilungsmodus, so die Verwaltung, sollen die Träger der Kindertagesstätten in die Lage versetzt werden, möglichst noch vor dem neuen Kindergartenjahr zu planen, möglicherweise auch zusätzliches Personal zu beschaffen.  Beigeordneter Herbert Brunen und Hermann-Josef Lehnen vom Jugendamt wiesen allerdings auf ein Problem bei der Verteilung der Fördermittel hin: Nicht nur die Gesamthöhe der Förderung, sondern auch die weiterzugebenden Teilsummen sind nämlich von der Landesregierung vorgegeben. Für die „plusKITA“-Förderung wird es zwei mal 25.000 Euro (zusammen 50.000) geben und für die Sprachförderung insgesamt 35.000 Euro, die auf sieben Einrichtungen mit jeweils 5.000 Euro zu verteilen sind. Das ergibt eine Förderung für neun Einrichtungen, während es in Geilenkirchen zwölf Kindertagesstätten gibt, drei also leer ausgehen müssten.

Darin sahen die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses quer durch alle Fraktionen eine Ungerechtigkeit und versuchten in einer langen Diskussion, Wege für eine gerechtere Verteilung zu finden. Die Idealvorstellung dabei war, den Gesamtzuschuss von jährlich 85.000 Euro nach den Bedürfnissen der Kinder oder ihrer Familien zu verteilen, oder aber zumindest so, dass alle zwölf Tagestätten einen Anteil  erhielten. Die Fachleute der Verwaltung hatte Mühe, klarzumachen, dass ein solches Vorgehen nicht dem Gesetz entsprechen würde und letztlich zu Kosten für die Stadt führen könnte. Der Lösung näher kam man erst, als der Vorschlag aufgegriffen wurde, bei der  Verteilung der Fördermittel nach den Trägern der Einrichtungen vorzugehen.

Schließlich schlug Beigeordneter Herbert Brunen folgenden Verteilerschlüssel vor: Jeweils 25.000 Euro aus der „plusKITA“-Förderung für die innerstädtischen Kindergärten St. Ursula (Träger Kirche) und Arbeiterwohlfahrt (Awo) sowie je 5.000 Euro für die Kindergärten in Bauchen, Immendorf und Teveren (Träger Stadt), den Kindergarten an der Jahnstraße (Träger Awo), den Kindergarten Triangel (Träger Lebenshilfe), den Kindergarten „Waldwichtel“ (Träger Selfkantkaserne) und St. Anna Tripsrath (Träger Kirche). Wohl mit dem Wissen, dass die Träger dann schon über den genaueren Einsatz der Mittel befinden werden, gab der Ausschuss einstimmig grünes Licht für diesen Vorschlag. (mh)

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